Póczy Klára: Forschungen in Aquincum 1969- 2002 (Aquincum Nostrum 2. Budapest, 2003)

5. Die neuen Ergebnisse der topographischen Forschungen - 5.5 Nutzung der zur Siedlung gehörenden Gebiete - 5.5.2. Die Frage des „militärischen Territoriums" (Paula Zsidi)

Teils erst im ersten Drittel des 2. Jahrhunderts folgte. Die Aufgabe beider Gräberfelder ist in den gleichen Zeitraum zu setzen und nachweisbar auf eine bewusste, einheitliche Geländeerschließung zurückzuführen (ZSIDI 2002/1). Im nördlichen Teil entstand nach der Anlaßung des Friedhofs ein Handwerkersbetriebe, im südlichen Teil, auf der Westseite der die Wasserleitung tragenden Pfeiler­reihe, wurde damals vermutlich das Bad errichtet, während das Gebiet östlich der Straße unbebaut blieb. Hier benutzte man weiterhin die zur Insel führende Brücke, und dadurch wuchs - verglichen mit früher - auch die strategische Bedeutung der Straße am Donauufer (T. NAGY 1973, 120; ZSIDI 2002/4). Eine kürzlich publizierte Meinung zieht die Grenze zwischen dem militärischen und zivilen Territorium in diesem Gebiet auf der Linie des Aranyhegyi-Baches (KOVÁCS 2000/1, 47). Der Aranyhegyi-Bach durchquerte das Gebiet zwi­schen den beiden römischen Siedlungseinheiten von Nord-Nordwest nach Süd-Südost. Nach der zitierten Meinung wäre somit das linke, der Zivil­stadt näher gelegene Bachufer das Territorium der Zivilstadt und das rechte Ufer das „militärische Territorium" gewesen. Diese Auffassung scheint auch die Lage der Gräberfelder der Militär- und Zivilstadt zu bekräftigen. 1 In dem Falle würde jedoch der strategisch wichtige Brückenkopf am Donauufer nicht in das Militärterritorium fal­len, obwohl er höchstwahrscheinlich auch dann noch hatte militärisch nutzbar bleiben müssen, als Canabae und Municipium in den Rang einer Colonie erhoben und beide Siedlungen gemeinsam verwaltet wurden. Vielleicht wurde der östlich der Wasserleitung gelegene Teil des Gebiets nördlich der Militärstadt nach den Ordnungsmaßnahmen der Severerzeit gerade deshalb nicht bebaut, weil die Militärstadt auch nach der Rangerhöhung ­angesichts ihrer strategischen Bedeutung — weiter­hin militärischen Zwecken vorbehalten blieb. Das „militärische Territorium" muss nicht unbedingt zusammenhängend gewesen sein, sondern könn­1 Vgl. den Abschnitt „Die Gräberfelder von Aquincum" (5.5.1.). S»-s)Yerkstättef~f |pWg + Grà H rfeld , < Abb. 1. Veränderung der Gebiets ­nutzung zwi­schen der Zivil- und der Militärstadt: a. Reste aus dem 1. Jh. n. Chr., b. Nutzung im 2. Jh. n. Chr., c. Veränder­ungen im ers­ten Jahrzehnt des 3. Jahr­hunderts

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