Budapest Régiségei 38. (2004) – Tanulmányok dr. Gerő Győző tiszteletére
Csippán Péter: 13-14. századi állatcsontleletek a budai Szt. György tér délnyugati részéről 201-206
13-14. SZÁZADI ÁLLATCSONTLELETEK A BUDAI SZT. GYÖRGY TÉR DÉLNYUGATI RÉSZÉRŐL TIERKNOCHENFUNDE DES 13-14. JAHRHUNDERTS AUS DEM SÜDWESTLICHEN TEIL DES SZENT GYÖRGY-PLATZES IN BUDA Während der auf dem Gebiet des Königlichen Stalls durchgeführten Ausgrabung sind mehrere arpadenzeitliche Objekte geborgen worden. Davon wurde das Tierknochenmaterial von zwei, auf benachbarten Grundstücken liegenden Gruben untersucht. Insgesamt 1512 Stücke von Knochenfragmenten wurden bearbeitet. Weil die Grenzen des frühen Judenviertels nicht genau bekannt sind, schien es vorstellbar, dass das Gebiet der freigelegten Gruben ebenfalls hineingehörte. Auch jene Frage hat sich gestellt, ob die Religionszugehörigkeit der Grundstücksinhaber aufgrund der in den Gruben gefundenen Tierknochen bestimmt werden kann. Im Tierknochenmaterial der beiden Gruben kam das Rindvieh (Bos Taurus L.) in allen zwei Fällen in größter Fragmentanzahl vor. Dabei war die Verzehrung des Hausschweins (Sus scrofa dorn. L.), der Kleinwiederkäuer sowie der Geflügel bedeutend. Unter den Knochenfragmenten waren die Reste von Fischen und Wildtieren von kleiner Anzahl ebenfalls zu beobachten. Während der Bewertung des Knochenmaterials waren auf damalige Bearbeitung und Zurichtung hindeutende Zerkleinerungsspuren sowie einige pathologische Veränderungen auch zu beobachten. Am meisten beachtlich davon sind die an den Rippen und an den Wirbeln eines Hundes (Canis familiáris L.) sichtbaren Veränderungen, die auf die Tuberculosis-Infektion des Tieres hindeuten. Als Zusammenfassung kann festgestellt werden, dass das Tierknochenmaterial aller zwei Gruben auf die Arpadenzeit allgemein charakteristisch ist. Die große Anzahl von Schweineknochen deutet darauf hin, dass das Fundmaterial mit dem Heischverbrauchsverbot der jüdischen Religion nicht in Zusammenhang gebracht werden kann. Deshalb kann jene Vorstellung, dass die Gruben mit der jüdischen Bevölkerung zu verbinden sind, aufgrund der archeozoologischen Bearbeitung ausgeschlossen werden. 205