Budapest Régiségei 21. (1964)
TANULMÁNYOK - Lócsy Erzsébet: Középkori telekviszonyok a budai várnegyedben : 1. közlemény 191-208
bestimmt wird. Bei den Bebauungen die sich der Grundtiefe zu erstrecken mögen wir mehreren individuellen Zügen begegnen anderseits weist die Ausgestaltung der Gassenfront jene vom Gesichtspunkt des Stadtbildes und der Stadtstruktur ausschlaggebenden Merkmale auf. Nach dem zweiten Weltkrieg wurden — wegen Kriegsschäden — mehrere recht kleine, aus dem Mittelalter stammende Wohnhäuser abgerissen, die laut des Haüy-schen Verzeichnisses auf 21—24 Fuss grossen Grundstücken erbaut waren. Das Erdgeschoss dieser bildete ursprünglich nur eine mit Tonnengewölbe bedeckte Räumlichkeit — Dem darauffolgenden Typ gehören die zweiachsigen (Toreingang + 1 Trakt) Wohnhäuser an, die auf Gründen von 27 bis 33 Fuss stehen. Nach diesen häufig anzutreffenden, kleinen zweiachsigen Gebäuden bilden die nächtsfolgende ansehnliche Gruppe, die auf 42—48 Fuss grossen Grundstücken stehenden dreiachsigen Gebäude von verhältnismässig enger (13—15 Meter breiter) Fassade. Ihr typischer Grundriss zeigt je zwei, in der Länge liegende Räumlichkeiten von ungefähr gleichem Masse,, die sich auf beiden Seiten der, in der mittleren Achse des Gebäudes angebrachten Toreinfahrt befinden (Geschäftshäuser). Die grossangelegten Paläste stehen hauptsächlich auf 54—60 Fuss grossen Grundstücken. Hinsichtlich der Einteilung ihres Grundrisses unterscheiden sie sich im allgemeinen nicht von der voran, gehenden Gruppe. Auch diese sind dreiachsig, allein ihre Proportionen ändern sich im Verhältnis zu der vorhergehenden Gruppe: die Toreinfahrten sind breiter, und die beiderseitig angeordneten, auf die Strasse blickenden Räume im Erdgeschoss sind nicht gestreckt, längsseitig, sondern ihr Grundriss nähert sich dem Quadrat. Bisher erörteten wir im Laufe unserer Forschungen nicht mehr als lediglich drei Hausreihen (die gerade Seite der Szentháromság-Gasse und beide Seiten der Országház-Gasse). Aus dem Grunde nahmen wir eben diese vor, weil die Bebauung beider Gassen auf Grund ihrer mittelalterlichen architektonischen Überreste zwar auf das 14—15. Jahrhundert (von der Mitte des 14. bis Anfang des 15. Jahrhunderts) zu datieren ist, doch zeigt sich hinsichtlich der Baugrundverhältnisse ein gewaltiger Unterschied. Auf der ungraden Seite der Szentháromság-Gasse wurden nämlich ein- bis zweiachsige Häuser konsequent auf kleinen Baugründen erbaut, in der Országház-Gasse stehen indessen auf beiden Seiten der Gasse — abgesehen von einigen interessanten Ausnahmen — auf Baugründen von 54—60 Fuss, dreiachsige, grossangelegte Paläste. — In bezug auf die Ausnahmen ist auch hier in vollem Masse das obenerwähnte gültig, nämlich, dass der vom typischen abweichende (hier fünf kleinere und ein grösserer) Baugrund mit dem Nachbargrund oder Gründen vereint und in neuer Verteilung einen — im Hinblick auf die Országház Gasse, 54—60 Fuss grossen Typusbaugrund ergibt. Dies spricht dafür, dass die Anlegung bzw. Besiedlung der Gasse planmässig, im vorhinein festgesetzter Ordnung vor sich ging. Ja können wir im Laufe der Analyse der Baugrundmasse auch die Voraussetzung wagen, dass die Durchgänge welche Gasse durchqueren, bei der Aufteilung die der Bebauung des Areals vorangegangen war, nicht geplant worden sind — und diese offenbar aus Bequemlichkeitsgründen „unterwegs" entstanden sind. 208