Rendeletek tára, 1941

Rendeletek - 896. A m. kir. belügyminiszter 1941. évi 1.030. számú rendelete, a magyar-német orvosegyezmény életbeléptetéséről.

896. 1.030/1941. B. M. sz. 3969 Artikel 11. Die betrauten Stellen fördern die Veranstaltungen der Austeilung von Büchern und Zeitschriften des anderen Staates aus den Gesamtgebiet des Gesundheitswesens und der Heil­kunde. Artikel 12. Die betrauten Stellen werden zur Durchführung dieses Abkommens mit den gemäss Artikel XXI. Abs. 2 des Abkom­mens vom 28. Mai 1936. über die geistige und kulturelle Zu­sammenarbeit gebildeten beiderseitigen Regierungsausschüs­sen zusammenarbeiten. Artikel 13. Der in Artikel III. des Abkommens vom 28. Mai 1936. über die geistige und kulturelle Zusammenarbeit vorgesehene Austausch von Professoren und Hochschulangehörigen wird durch die Bestimmungen dieses Abkommens nicht berührt. Artikel 14. Die beiden vertragschliessenden Staaten unterrichten sich gegenseitig im unmittelbaren Verkehr der betrauten Dienststellen untereinander schriftlich, .mündlich, oder durch Übermittlung von Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen sowie der Literatur in beiden Ländern über die wichtigsten Tatsachen, Fortschritte und Änderungen auf den Gebieten: der allgemeinen Gesundheitsführung, Gesetzgebung und Verwaltung, der sozialmedizinischen und sozialhygienischen Verhält­nisse und Einrichtungen, der ärztlichen Fragen der Sozialversicherung, der beruflichen Verhältnisse der Ärzte und übrigen Heilberufe in den beiden Ländern sowie der einschlägigen Fragen der medizinischen Wissenschaft. Artikel 15. Das Abkommen tritt mit dem Tage der Unterzeichnung in Kraft.

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