Rendeletek tára, 1941
Rendeletek - 896. A m. kir. belügyminiszter 1941. évi 1.030. számú rendelete, a magyar-német orvosegyezmény életbeléptetéséről.
896. 1.030/1941. B. M. sz. 3967 Artikel 5. Die betrauten Stellen werden mit den für das ärztliche Fortbildungswesen zuständigen Stellen der beiden vertragschliessenden Staaten eng zusammenarbeiten, um den Austauschärzten oder Gastärzten die Teilnahme an ärztlichen Fortbildungskursen zu gewährleisten, bezw. zu erleichtern. Artikel 6. Die betrauten Stellen werden in Zusammenarbeit mit den Behörden und sonstigen Stellen ihres Staates den Studienaufenthalt von Ärzten des staatlichen und kommunalen Gesundheitswesens, sowie von Ärzten der Socialversicherungen der beiden vertragschliessenden Staaten fördern. Artikel 7. Die betrauten Stellen werden einen Fereinaufenthalt von beurlaubten Ärzten, die wechselseitig als Gast ihre Ferien im Gebiete des andern Staates zu verbringen gedenken, fördern und durchführen. Artikel 8. Die betrauten Stellen werden veranlassen, dass den in den Kurorten ihres Heimatlandes vorübergehend Aufenthalt nehmenden Ärzten des andern Staates die den einheimischen Ärzten gewährten Vergünstigungen zuteil werden. Artikel 9. Die betrauten Stellen stehen mit ihren Einrichtungen den Ärzten des andern Staates auch ausserhalb der beruflichen Tätigkeit zur Verfügung. Artikel 10. Die betrauten Stellen werden veranlassen, dass in der Fachliteratur ihres Staates über die Weiterentwicklung des Gesundheitswesens im Gebiete des andern vertragschliessenden Staates regelmässig und objektiv berichtet wird.