Rendeletek tára, 1940

Rendeletek - 411. A m. kir. minisztérium 1940. évi 6.110. M. E. számú rendelete, a Német Birodalommal 1940. évi július hó 20-án aláírt Hatodik Pótegyezmény ideiglenes életbeléptetéséről.

411. 6.110/1940. M. E. sz. 1985 Nr. des Zollsatz in unffariscJien Bezeichnung der Waren Goldkronen Zolltarifs für 100 Jeff Hämtrner, Schlegel: b) im Stüokgewicihte von weniger als 15 kg, doch mindestens 5 kg . . . 33.— c) imi Stückgewachte von weniger als 5 kg-, doch mindestens 1 kg . . . 40.— d) im Sttückgewichte von weniger als 1 kg-, doch mindestens 500 g . . . 50.— e) im Stückgewichte von weniger als 500 g, doch mindestens 250 g . . 60.— Ambosse, Amibosseinsätzie, Amboss­stöckel, Dengelhämmer, Gesteinsboh­rer, geschmiedete Sehraubstöcike : a) ím Stüekgewichte von 15 feg und 22.— b) im Stückgewtiehte von weniger als 15 kg, doch mindestens 5 kg . . . 26.— c) im Stückgewichte von weniger als 5 kg, doch mindestens 1 kg . . . 32.— d) im Stückgewichte von weniger als 1 kg, doch mindestens 500 g . . . 40.—. e) im Stückgewichte von weniger als 500 g, doch mindestens 250 g . . 52 — aus 760 c Iprämionssichrauhstöeke im Stüekge­wichte von weniger als 5 kg, doch 32.— 762 b Aufgehauene Feilen und Raspeln: 1. mit einer Hieblänge von mehr als 40.— 2. mit einer Hieblänge von 250 mm und weniger, doch mehr als 150 65 — 3. mit einer Hieblänge von nicht 80. •-

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