Rendeletek tára, 1940
Rendeletek - 411. A m. kir. minisztérium 1940. évi 6.110. M. E. számú rendelete, a Német Birodalommal 1940. évi július hó 20-án aláírt Hatodik Pótegyezmény ideiglenes életbeléptetéséről.
411. 6.110/1940. M. E. sz. 1927 Bezeichnung der "Waren Zollsatz Mr 1 dz RM garn hergestellt sind, im deutschen Zollgebiet von dem. Einführen unentgeltlich abgegeben werden und ihr Charakter als Werbemittel augenscheinlich ist. Elektrische Glühlampen bei einem Eigengewicht des Stückes von mehr als 30 g . , . . . . . . . ! . Anmerkung: Der Vertragszollsatz gilt nur 1. für eine Menge im Kalenderjahr, die 100 v. EL derjenigen Mengen an elektrisehien Glühlampen "entspricht, die nach Verständigung heider Teile auf Grund gemeinsamer Ermittlung im: Jahr 1937 aus Ungarn in das frühere Zollgebiet des Landes Oesterreich und in die Sudetendeiuitsohen Gebiete eingeführt worden sind, und 2. für eine Menge im Kalenderjahr, die 300 V. H. derjenigen Menge an elektrischen Glühlanipen entspricht, die nach Verständigung beider Teile auf Grund gemeinsamer Ermittlung im Jahr 1939 aus Ungarn in das Zollgebiet dös Protektorats Böhmen und Mähren eingeführt worden ist. Vom Zeitpunkt der Einführung des deutschen Zolltarifs im Protektorat Böhmen und Mähren bis zum Ende des Kalenderjahres kann auf das Zollkontingent zu 2 nur die entsprechende Teilmenge des Jahreskontingents zum Vertragszol'lsatz eingeführt werden. Nr. des deiatsdhen Zolltarifs