Rendeletek tára, 1940

Rendeletek - 411. A m. kir. minisztérium 1940. évi 6.110. M. E. számú rendelete, a Német Birodalommal 1940. évi július hó 20-án aláírt Hatodik Pótegyezmény ideiglenes életbeléptetéséről.

411. 6.110/1940. M. E. sz. 1927 Bezeichnung der "Waren Zollsatz Mr 1 dz RM garn hergestellt sind, im deutschen Zollgebiet von dem. Einführen un­entgeltlich abgegeben werden und ihr Charakter als Werbemittel augenscheinlich ist. Elektrische Glühlampen bei einem Eigengewicht des Stückes von mehr als 30 g . , . . . . . . . ! . Anmerkung: Der Vertragszollsatz gilt nur 1. für eine Menge im Kalender­jahr, die 100 v. EL derjenigen Men­gen an elektrisehien Glühlampen "entspricht, die nach Verständigung heider Teile auf Grund gemeinsa­mer Ermittlung im: Jahr 1937 aus Ungarn in das frühere Zollgebiet des Landes Oesterreich und in die Sudetendeiuitsohen Gebiete einge­führt worden sind, und 2. für eine Menge im Kalenderjahr, die 300 V. H. derjenigen Menge an elektrischen Glühlanipen entspricht, die nach Verständigung beider Teile auf Grund gemeinsamer Er­mittlung im Jahr 1939 aus Ungarn in das Zollgebiet dös Protektorats Böhmen und Mähren eingeführt worden ist. Vom Zeitpunkt der Einführung des deutschen Zolltarifs im Protek­torat Böhmen und Mähren bis zum Ende des Kalenderjahres kann auf das Zollkontingent zu 2 nur die ent­sprechende Teilmenge des Jahres­kontingents zum Vertragszol'lsatz eingeführt werden. Nr. des deiatsdhen Zolltarifs

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