Rendeletek tára, 1940
Rendeletek - 411. A m. kir. minisztérium 1940. évi 6.110. M. E. számú rendelete, a Német Birodalommal 1940. évi július hó 20-án aláírt Hatodik Pótegyezmény ideiglenes életbeléptetéséről.
411. 6.110/1940. M. E. sz. 1917 Nr. des deutsciheiL ZolltarifeBezeichnung der Waren Zollsatz für 1 da RM Anmerkung: Die Befugnis zur Abfertigung der Fogasch wird auf die Zollstellen beschränkt, die im Einvernehmen beider Regierungen bestimmt wern den. 144 Schafwolle (auch Gerberwolle), roh, frei aus 147 frei aus 178 Aprikosenbranntwein, mit einem Weingeistgehalt von nicht mehr als 44 Gewichtsteilen in 100, mit von der Reichsregierung anerkannten Zeug350.— aus 179 Aprikosenbranntwein, mit einem Weingeistgehalt von, nicht mehr als 44 Gewichtsteilen in 100, mit von der Reichsregierung anerkannten Zeug350.— Anmerkung zu Nrn. 178 und 179: Die VetragszoHsätze von 350 EM gelten für eine Gesamtmenge von 200 dz im Kalenderjahr. Die Befugnis zur Abfertigung des Aprikosenbranntweins wird auf die Zollstellen beschänkt, die im Einvernehmen beider Regierungen bestimmt werden. Anmerkung zu TNr. 180: Zollleirmässigungen, die Deutschland einem dritten Lande für Weine irgend welcher Art mit (natürlichem oder verstärktem Weingeistgehalt oder für Verschnittweine gewährt, Magy. Eend. Tára, 1940. VII-^VIII. f. 123