Rendeletek tára, 1940
Rendeletek - 411. A m. kir. minisztérium 1940. évi 6.110. M. E. számú rendelete, a Német Birodalommal 1940. évi július hó 20-án aláírt Hatodik Pótegyezmény ideiglenes életbeléptetéséről.
411, 6.110/1940. M. E. sz. 1915 Nr. des Zollsatz für. deutsGhen Bezeichnung der Waren Ida Zolltarifs RM Anmerkung: Der Vertragsizollsatz gilt nur für eine Menge, die 50 v. H. derjenigen; Menge entspricht, die nach der amtlichen deutschen Einfuhrstatistik in der Zeit vom 1. August 1932 bis 31. Juli 1933 aus Ungarn in das deutsche Zollgebiet eingeführt worden ist. Von der Gesamtmenge dürfen in den einzelnen Kalendermonaten nur Mengen eingeführt werden, die 60 v. H., im Dezember 50 v. H., derjenigen Mengen nicht übersteigen, die nach der amtlichen deutschen Einfuhrstatistik in den entsprechenden Kalendermonaten, der Jahre 1932 und 1933 aus Ungarn is das deutsche Zollgebiet eingeführt worden sind. Eine Überschreitung der einzelnen Monatskontingente ist jedoch unter Rückgriff auf die im Vormonat nicht ausgenutzten oder untetr Anrechnung auf die im nächsten Monat einzuführenden Mengen insoweit zulässig, als sie lediglich erfolgt, um die Einfuhr von Karpfen in' vollen Eisenbahnwagen zu er-, möglichen. Eine Erhöhung der Gesamtjahresmenge darf hierdurch nicht eintreten. Die beiden Regierungen sind berechtigt, das Kontingent im gegenseitigen Einvernehmen zu ändern. Fogasch (Zander), in einer Menge von jährlich 300 dz . . frei