Rendeletek tára, 1909
Rendeletek - 61. A földmivelésügyi m. kir. minister 1909. évi 3.151. eln. számú rendelete, a házasitásra szánt bor- (must-) küldeményeknek a Németbirodalomba való kivitele alkalmával követendő eljárásról.
703 61. 3.151/1909. F. M. ein,«. ' Berechnung zu ä) und b). Wurden aus a) Kubikcentimeter Wein b) Gramm Extrakt erhalten, so sind enthalten : b x = 100—Gramm Extrakt ir> 100 com Wein. a c) Ist E gleich 4, oder grösser als 4, so gibt diese Zahl endgültig die Gramme Extrakt in 100 ccm Wein an. Um einen Wein, der seiner Benennung nach einem inländischen Weinbaugebiete entsprechen soll, nach Massgabe der Bekanntmachung vom 29. April 1892 zu beurtheilen und demgemäss den Extraktgehalt des vergohrenen" Weines (s. II Nr. 3. Abs. 1) zu ermitteln, sind die bei der Zuckerbestimmung (vergl. II Nr. 10) gefundenen Zahlen zu Hülfe zu nehmen. Beträgt danach der Zuckergehalt mehr als O'i g in 100 ccm Wein, so ist die darüber hinausgehende Menge von der nach II Nr. 3a), 3b) oder 3c) gefundenen Extraktzahl abzuziehen. Die verbleibende Zahl entspricht dem Extraktgehalt des vergohrenen Weines. 4. Bestimmung der Mineralbestandtheile. Enthält der Wein weniger als 4g Extrakt in ICO ccm, so wird der nach II Nr. 3a) oder 3b) erhaltene Extrakt vorsichtig verkohlt, indem man eine kleine Flamme unter der Platinschale hinund herbevegt. Die Kohle wird mit einem dicken Platindraht zerdrückt und mit heissem Wasser wiederholt ausgewaschen; den wässerigen Auszug filtrirt man durch ein kleines Filter von bekanntem geringem Aschengehalte in ein Bechergläschen. Nachdem die Kohle vollständig ausgelaugt ist, giebt man das Filterchen in die Platinschale zur Kohle, trocknet beide und verascht sie vollständig. Wenn die Asche weiss geworden ist, giesst man die filtrirte Lösung in die Platinschale zurück, verdampft dieselbe zur Trockne, benetzt den Rückstand mit einer Lösung von Ammoniumkarbonat, glüht ganz schwach, lässt im Exsikkator erkalten und wägt. Enthält der Wein 4 g oder mehr Extrakt in 100 ccm, so verdampft man 25 ccm des Weines in einer geräumigen Platinschale und verkohlt den Rückstand sehr vorsichtig; die stark aufgeblähte Kohle wird in der vorher beschriebenen Weise weiter behandelt. Berechnung. Wurden aus a Kubikcentimeter Wein b Gramm Mineralbestandtheile erhalten, so sind enthalten: a x= 100—Gramm Mineralbestandtheile in 100 ccm Wein.