Rendeletek tára, 1909
Rendeletek - 61. A földmivelésügyi m. kir. minister 1909. évi 3.151. eln. számú rendelete, a házasitásra szánt bor- (must-) küldeményeknek a Németbirodalomba való kivitele alkalmával követendő eljárásról.
704 61. 3.151/1909. P. M. eln.sz. 16. Schweflige Säure, ! 17. Saccharin, 18. Salicylsäure, qualitativ, 19. Gummi und Dextrin, qualitativ, 20. Gerbstoff, 21. Chlor, 22. Phosphorsäure, 23. Salpetersäure, qualitativ, 24. Baryum, 25. Strontium, 26. Kupfer. Die Ergebnisse der Untersuchungen sind in ' der angegebenen Reihenfolge aufzuführen. Bei dem Nachweis und der Bestimmung solcher Weinbestandtheile, welche hier nicht aufgeführt sind, ist stets das angewandte Untersuchungsverfahren anzugeben. 6. Als Normaltemperatur w;rd die Temperatur von 15° C festgesetzt; mithin sind alle im Folgenden vorgeschriebenen Abmessungen des Weines bei dieser Temperatur vorzunehmen und sind die Ergebnisse hierauf zu beziehen. Trübe Weine sind vor der Untersuchung zu filtriren ; liegt ihre Temperatur unter 15° C, so sind sie vor dem Filtriren mit den ungelösten Theilen auf 15° C zu erwärmen und umzuschüttein. 7. Die Mengen der Weinbestandtheile werden in der Weise ausgedrückt, dass angegeben wird, wie viel Gramme des gebuchten Stoffes in 100 ccm Wein von 15° C gefunden worden sind. II. Ausführung der Untersuchungen. 1. Bestimmung des spezifischen Gewichtes. Das spezifische Gewicht des Weines wird mit Hülfe des Pyknometers bestimmt. Als Pyknometer ist ein, durch einen Glasstopfen verschliessbares oder mit becherförmigem Aufsatz für Korkverschluss versehenes Fläschchen von etwa 50 ccm Inhalt mit einem etwa 6 cm langen, ungefähr in der Mitte mit einer eingeritzten Marke versehenen Halse von nicht mehr als 6 mm lichter Weite anzuwenden. Das Pyknometer wird in reinem und trockenen Zustande leer