Nemzetgyűlési irományok, 1922. XVII. kötet • 1000-1076. sz.

Irományszámok - 1922-1066. Törvényjavaslat az Ausztriával 1926. évi április hó 9-én kötött kereskedelmi pótegyezmény becikkelyezéséről

1066. szám. 379 Nummer des Tarifes Benennung der Waren Zollsatz in Goldkronen aus 784a 1 aus 786a aus 7876 3. mit einer Schaft-, bzw. Spindelstärke, bzw. Loch weite von weniger als 7 mm, doch mindestens 4 mm ..... 4. mit einer Schaft-, bzw. Spindelstärke, bzw. Loch weite von weniger als 4 mm c) Holzschrauben : 1. mit einer Schat'tstärke am Kopfansatze von mehr als 7 mm 2. mit einer Schaftstärke am Kopfansatze von nicht mehr als 7 mm, doch mehr als 5 mm 3. mit einer Schaftstärke am Kopfansatze von nicht mehr als 5 mm, doch mehr als 3 mm 4. mit einer Schaftstärke am Kopfan­satze von nicht mehr als 3 mm: a) mit einer Schaftlänge von mehr als 20 mm ß) mit einer Schaftlänge von nicht mehr als 20 mm . Aus Anmerkung zu den Nrn. 778 bis 781 : Schrauben aus Eisen, galvanisiert, unterliegen einem Zuschlag von 13 Kronen, Schrauben aus Metall einem Zuschlag von 30 Kronen zu dem Zolle der entsprechenden Schrauben aus Eisen. Drahtseile, auch geteert oder angestrichen, aus blankem Eisen- und Stahldraht, in der Stärke von 1*5 mm und mehr . . Splinten aus Eisendraht in der Stärke von mehr als 2 mm Andere Ketten und Kettenglieder aus Eisen und Stahl, roh oder gewöhnlich bearbei­tet (gescheuert) : 3. mit einer Gliederstärke von weniger als 10 mm, doch mindestens 6 mm . für 100 kg 80-— 130- — 42 — 57-— 90- — 100-— Í35 — 29— 30-— 32.­48*

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