Nemzetgyűlési irományok, 1922. XVII. kötet • 1000-1076. sz.
Irományszámok - 1922-1066. Törvényjavaslat az Ausztriával 1926. évi április hó 9-én kötött kereskedelmi pótegyezmény becikkelyezéséről
1066. szám. 365 Nummer des Tarifes Benennung der Waren Zollsatz in , Goldkronen für das Paar b) mit einer Fusslänge (von dem Ansätze der Schuhferse bis zur Schnabelspitze gerechnet) von weniger als 23 cm, doch mindestens 15 cm : aus 5. Turnschuhe, mit aut den Oberteil übergreifender vulkanisierter Gummisohle 0-90 657a Schaftstiefel mit besonders angebrachten Sohlen aus Stoffen aller Art, aus schwarzem oder naturfärbigem Leder für ein Jahreskontingent von 4000 Paar im Grenzverkehr über die im Schlussprotokoll genannten Zoll stellen eingehend : 1. mit einer Fusslänge (von dem Ansätze der Stiefelferse bis zur Schnabelspitze gerechnet) von mindestens 23 cm: 2-V 2-50 2. mit einer Fusslänge (von dem Ansätze der Stiefelferse bis zur Schnabelspitze gerechnet) von weniger als 23 cm: H 1-50 aus 661 Taschnerwaren : für 100 kg aus a) aus Vulkanfiberplatten 180' — aus c) aus Leder (mit Ausnahme von Lackleder) : 1. im Stückgewichte von mehr als 5 kg 260 — 300 — t^aus Lackleder, sowie aus beliebigem Material mit Toilette-, Ess- und ähnlichen Geräten, auch bloss zur Unterbringung dieser Geräte eingerichtet: 1. eingerichtete Taschnerwaren im Stückgewichte von mehr als 5 kg .... 450-— 550-—