Nemzetgyűlési irományok, 1922. XVII. kötet • 1000-1076. sz.

Irományszámok - 1922-1066. Törvényjavaslat az Ausztriával 1926. évi április hó 9-én kötött kereskedelmi pótegyezmény becikkelyezéséről

1066. szám. 357 f) aus Halbseide (das heisst mit einem Bei­satze von Seidengarnen oder Kunstseiden garnen von mehr als 15%, doch höch­stens 50%): aus % elastische Bänder Anmerkung zu T. Nr. 622# 6 6 aus 628 629 aus 3. ripsartige Hutbänder, dann andere Bänder mit Bäumwollkette und Kunst­seidenschuss oder Realseidenkette und Baumwollschuss, beide auch umgekehrt aus g) Hosenträger, Strumpf- und Socken­hälter, auch mit Bestandteilen aus Metallen, Leder, Kautschuk oder an­deren Materialien unterliegen einem Zuschlag von Mieder mit angenähten Strumpfhaltern oder sonst wesentlichen Zutaten aus Schmal­waren fallen j e nach der Beschaffenheit der letzteren unter die entsprechende Position der Schmalwaren ohne Zuschlag. Überröcke für Männer, Knaben und Kinder, nicht mit Seide, Kunstseide oder Halb­seide gefüttert oder in Verbindung mit Pelz, auch Überröcke aus imprägnierten Stoffen mit Ausnahme der zu der T. Nr. 678 gehörigen: a) im Stückgewicht von 25 kg und mehr, fur ein Jahreskontingent von 2.000 kg b) im Stückgewicht von weniger als 2*5 kg, für ein Jahreskontingent von 600 kg Kinderkleider, für ein Jahreskontingent von 2.400 kg Frauen- und Mädchenkleider, sowie Kostüm­gewänder aller Art für 100 kg 1000­1600 — 40% Nennst dem Zoll des Grund­stoffes ein Zuschlag von : 100% 125% 100% N« bst dem Zoll des mit dem höchsten Satze be­legten wesentlichen Be­standteiles ein Zuschlag von lOO/o

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