Képviselőházi irományok, 1896. XXVI. kötet • 716-760 sz.
Irományszámok - 1896-734. A közösügyi kiadásokhoz való hozzájárulási aránynak ujból megállapitására 1899-ben kiküldött magyar országos bizottság irományai
734. szám. III. Nachweisung der ' in den Central-Rechnungs-Abschlüssen für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Lander als directe Steuern und indirecte Abgaben verrechneten Betrage, welche aus den in der Nachweisung I enthaltenen Summen auszuscheiden waren: a) Die Erwerb- und Einkommensteuer der k. k. Staatsbahnen (Gesetz vom 19. Marz 1887, E. G. Bl. Nr. 33), weil diese beiden Steuern blos zum Zwecke der Bemessung der Landes- und Gemeindezuschlage in Empfang verrech.net wurden; b) die vom österreichisch-ungarischen Lloyd gezahlte Einkommensteuer, weil dieselbe an die gemeinsamen Finanzen abgeführt wurde; c) die rückgestellten Verzehrungssteuer-Gefallssicherstellungen, dann die Gefallsrüokgaben bei der Verzehrungssteuer und bei den übrigen indirecten Abgaben, weil diese Ausgaben mit den bezüglichen Einnahmen nicht oompensirt wurden, wohl aber in Ungarn ; d) die Zuoker- und die Branntwein-Ausfuhrbonifioationsrüokersátze, aus dem unter c) angeführfcen Grundé; e) die von der königlich-ungariscben Pinanzverwaltung, beziehungsweise von der Landesregierung in Sarajevo erbaltenen Ersatze für Verzehrungssteuerrückvergütungen, weil dieselben keine Gefallseinnabme bilden, sondern ledigliok duroh die für Eeohnung der Lander der ungarischen Krone, beziehungsweise für Eechnung Bosniens und der Hercegovina bestrittenen Verzehrungssteuerrückvergütungen bedingt werden; f) die Branntweinabgabevergütung an die Lander der ungarischen Krone und an Bosnien und die Hercegovina (Gesetz vom 18. Juni 1894, E G. Bl. Nr. 121); g) die Verzehrungssteuer-Eestitutionen für die Ausfuhr von Bier, Branntwein und Zucker (nach den Abrechnungsergebnissen), weil dieselben füglich, analóg den Gefallsrüokgaben, eine Art durchlaufender Gebarung sind; .h) der aus dem Straffalle Melchior Farkas herrührende Ersatzbatrag, weil derselbe nicht als eine Einnahme des Lottogefálles angesehen werden kann. KÉPVH. IROMÁNY. 1896—1901. XXVI. KÖTET. 38