Képviselőházi irományok, 1896. XXV. kötet • 675-715 CCXLVIII-CCLXVI. sz.

Irományszámok - 1896-CCLXII. Törvényjavaslat a vasuti árufuvarozás tárgyában Bernben 1890. évi október hó 14-én kötött s az 1892. évi XXV. törvényczikkel beiktatott nemzetközi egyzeményhez Párisban, 1898. évi junius hó 16-án létrejött pótegyezmény beczikkelyezéséről

CCLXII. szám. 417 ARTIKEL 4. Das gegenwärtige Zusatzübereinkommen hat dieselbe Dauer und Wirksamkeit wie das Uebereinkommen vom 14. Oktober 1890, von dem es einen integrirenden Bestandteil bildet. Die Ratification wird vorbehalten. Die Niederlegung der Ratifications-Urkunden soll sobald als möglich stattfinden, und zwar in derselben Form wie bei dem Uebereinkommen selbst und den Zusatzvereinbarungen. Es tritt drei Monate nach der Niederlegung der Ratificationen in Kraft. Zu Urkund dessen haben die unterzeichneten Bevollmächtigten das gegenwärtige Zusatz­übereinkommen unterfertigt und ihre Siegel beigedrückt. So geschehen zu Paris, in zehn Exemplaren, den 16. Juni 1898. (Folgen die Unterschriften der Bevollmächtigten.) Vollziehungs-Protokoll. Die unterzeichneten Bevollmächtigten derjenigen Staaten, welche die Übereinkunft vom 14. Oktober 1890 über den Eisenbahnfrachtverkehr vollzogen haben oder ihr beigetreten sind, haben sich heute am 16. Juni 1898 im Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten zum Zwecke der Unterzeichnung des von den betreffenden Regierungen vereinbarten Zusatzüber­einkommens zu dem gedachten internationalen Uebereinkommen versammelt. Sie haben nach Vergleichung der in eben sovielen Exemplaren, als Vertragstaaten sind, vorbereiteten diplomatischen Instrumente anerkannt, dass diese Urkunden sich in guter und gehöriger Form befanden, und haben denselben ihre Unterschriften und Siegel beigefügt. Dem gegenwärtigen Protokoll ist ein deutscher Text beigefügt. Man ist darüber ein­verstanden, dass dieser Text den gleichen Werth haben soll, wie der französische Text, sofern es sich um den Eisenbahn-Verkehr handelt, bei welchem ein Staat, wo das Deutsche aus­schliesslich oder neben anderen Sprachen als Geschäftsspraehe gilt, betheiligt ist. So geschehen zu Paris, in zehn Exemplaren, am 16. Juni 1898. (Folgen die Unterschriften der Bevollmächtigten.) i KÉPVH. IROMÁNY. 1896 — 1901. XXV. KÖTET. 53

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