Képviselőházi irományok, 1896. XX. kötet • 531-559., CLXXIV-CLXXV. sz.

Irományszámok - 1896-559. A közösügyi kiadásokhoz való hozzájárulási aránynhak ujból megáőllapitására 1898-ban kiküldött magyar országos bizottság irományai

504 559. szám. weg in Abzug gebracht werden, und da ergibt sich für Oesterreich die Abzugspost mit 18-601 Procent, für Ungarn 21-033 Procent. Nach ungarischer Rechnung betragen die Abzüge für Ungarn 769,524.053 fl. oder 29-7 Procent, für Oesterreich 144,820.488 fl. oder 3-6 Procent! Mit welchem Ernste und mit welchem Auf­wande von Kraft und Zeit im Schosse der österreichischen Deputation die Frage über eine entsprechende Ermittlung der Beitragsleistung der beiden Staaten erörtert wurde, geht daraus hervor, dass verschiedene Berechnungsmethoden ausgeführt wurden, bíoss um die beruhigende Ueberzeugung zu gewinnen, dass der in Buda­pest gestellte Antrag von 38 : 62 ein nicht un­gerechtfertigter sei. Man mag nun auf Basis des rohen Bruttoertrages sammtlicher Steuern, oder des um die durchlaufenden Ausgaben vermin­derten purificirten Bruttoertrages, oder nach streng wissenschaftlichen Grundsatzen oder in der Praxis üblichen Methoden zuerst'das Netto­ertrágnis ermitteln und hienach die Quote be­rechnen, so gelangt man zu einer Ziffer, welche dem österreichischen Antrage gleich oder min­destens nahe kommt. In den letzten Jahren wurden in der Pub­licistik verschiedene Vorschlage, die Quoten­berechnung betreffend, gemacht. Wenn man zum Beispiel den von dem Viceprasidenten des un­garischen Reichstages gemachten Vorschlag adoptirt, gegen den, nebenbei gesagt, principiell die gewichtigsten Einwendungen vorgebracht werden können, so erhalt man, wenn blos auf Basis der indirecten Abgaben die sogenannte Leistungsfahigkeit ermittelt wird, eine höhere Quote, als die von der ungarischen Deputation in Vorschlag gebrachte, und bei dieser Sachlage wird immer unermüdlich behauptet, dass die ungarische Rechnungsmethode die relativ beste sei. Ja wohl die relativ beste — für Ungarn, aber nícht für Oesterreich. Doch brechen wir ab und eilen zum Schlusse. Nachdem die geehrte ungarische Deputation die von österreichischer Seite vorgelegte Quoten­berechnung für unannehmbar halt und einen neuen Autrag nicht stellt, auch in der Zuschrift

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