Képviselőházi irományok, 1896. XX. kötet • 531-559., CLXXIV-CLXXV. sz.
Irományszámok - 1896-559. A közösügyi kiadásokhoz való hozzájárulási aránynhak ujból megáőllapitására 1898-ban kiküldött magyar országos bizottság irományai
559. szám. 491 1» der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Herrenhauses. — XV. Session. Beilage II. Auszug* aus dem Protokolle der am 3. November 1898 zu Budapest gehaltenen Sitzung der behufs neuerlicher Feststellung der Beitragsquote zu den gemeinsamen Ausgaben vom ungarisohen Reichstage entsendeten Regnicolardeputation. Referent Dr. Max Falk legt den folgenden Beschlussantrag vor: Die behufs Feststellung der Beitragsquote zu den gemeinsamen Ausgaben vom ungarischen Reichstage entsendeten Regnicolardeputationen habén seit dreissig Jahren unverbrüchlich an dem Principe festgehalten, dass bei der Berechnung dieser Quote einzig und alléin die Leistungsfahigkeit beider Staaten der Monarchie massgebend sein könne, und dass es behufs Feststellung dieser Leistungsfahigkeit — in Ermangelung einer unbedingt verlasslichen Grundlage — am zweckmassigsten sei, die aus den directen und indirecten Steuern beider Staaten stammenden Bruttoeinnahmen einander gegenüberzustellen, von diesen dann auf beiden Seiten jené Einnahmen abzuziehen, welche nur eine durchlaufende Post bilden oder solchen Steuern entspringen, welche nur in dem einen oder dem andepen Staate der Monarchie einseitig eingeführt wurden; das Verhaltniss zwischen den nach diesen Abzügen noch verbleibenden Summen hatte dann auch die Beitragsquote zu den gemeinsamen Ausgaben zu bilden. Die ungarischen Regnicolardeputationen habén es niemals in Abrede gestellt, dass es für die eben erwáhnten 62*