Képviselőházi irományok, 1887. XXXV. kötet • 1258-1267. sz.

Irományszámok - 1887-1258. 1892. évi III. törvényczikk, a német birodalommal 1891. évi deczember hó 6-án köptött kereskedelmi- és vámszerződés beczikkelyezéséről

48 1258. szám. Nummer des zur Zeit des Vertrags abschlusses giltigen S alig. österr.-ungar. Zolltarifes Benennung der Gegenstánde Gulden Gold per 100 kg. 192 a) 193 194 a) 195 200 203 aus 206 207 211 215 217 Gold- und Silberpapier und Papier mit Gold- und Silbermustern (echt oder uneckt, aucb bronzirt); gepresstes oder durchschlagenes Papier; Streifen von diesenPapiergattungen; Papier und Pappen­deckel mit aufgeklebter Leinwand (auch Baumwolleinwand) . . Tapeten Formerarbeiten aus Steinpappe, Asphalt oder ahnlichen Stoffen, weder angestrichen, nooh lackirt, auch in Verbindung mit Holz oder Eisen Papierwaaren, d. i. "Waaren aus Papier und Pappe, aus Papiermasse oder Holzfasermasse, auch in Verbindung mit anderen Materialien, sofern sie nicht unter Nr. 195 oder höher belegte Kautschuk-, Ledér-, Metall- oder Kurzwaaren fallen; Hutfutter aus Papier, auch mit Geweben überzogen Luxuspapeterien; feine Cartonnagen; Etiquetten und Vignetten mit verschiedenen Farben (Chromolithographien) ; Spielwaaren; Papier­wásche; Einbanddeckel mit Leinwand (auch Baumwolleinwand) überzogen; auch in Verbindung mit anderen Materialien, sofern sie nicht unter höher belegte Ledér- oder Kurzwaaren fallen . . Schlauche und Treibriemen aller Art, aus oder mit Kautschuk, auch mit Gewebelagen oder Drahteinlagen Waaren aus weichem Kautschuk mit Ausnahme der unter Nr. 200, 201 und 202 genannten Anmerkung. Plattén und Streifen aus weichem, nicht vul­kanisirtem Kautschuk Schuheinsatze mit eingeklebten Kautsehukfáden Andere elastische Gewebe Hartgummiwaaren '. . . . Die unter Nr. 203, 206 und 207 genannten Waaren, auch in Ver­bindung mit anderen Materialien, soferne sie nicht unter höher belegte Ledér-, Metall- oder Kurzwaaren fallen. Wachstuch, nicht besonders benanntes, auch Wachsmusselin; dann sogenannte Buchbinderleinwand Lackleder; Juchten, Krokodilleder, Seehundsleder und Schweinsleder, echt oder imitirt, gefarbt; schwarz gefarbtes Handschuhleder . And eres feines Ledér, d. i. schwarzes Ledér mit Ausnahme der unter Nr. 213 genannten Binds- und Kosshaute; Handschuhleder, Cor­duan, Maroquin, Saffian, sowie im vorstehenden Absatze nicht genanntes gefarbtes und alles bronzirte Ledér, dann Ledér mit eingepresstem Dessin; Pergament Lederwaaren, feine, d. i. Waaren aus weissgarem, samischgarem Ledér, Pergament oder aus unter Nr. 215 genanntem feinen Ledér, aus nicht besonders benanntem Wachstuch oder Wachs­taffet; Sattler-, Eiemer- und Taschnerwaaren aus den unter Nr. 216 genannten Zeugstoffen gebleicht, gefarbt, dann aus Fussteppichzeug Die unter Nr. 217 genannten Waaren, auch in Verbindung mit anderen Materialien,sofern sie nicht unter höher belegte Kautschuk-, Metall- oder Kurzwaaren fallen. 10. 18. 12. 18. 20. 25.­10. 50. 70. 40. 25.— 9.— • 18.— 32.50

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