Képviselőházi irományok, 1887. XXXII. kötet • 1224-1226. sz.

Irományszámok - 1887-1224. Törvényjavaslat, a német birodalommal 1891. évi deczember hó 6-án kötött kereskedelmi- és vámszerződés beczikkelyezéséről

14 1224. szám. Nummer des zur Zeit des Vetrags­abschlusses gilti­gen alig. deutschen Zolltarifea Renennnng der Gegenstande Mark per 100 kg. e) 2. a), É?) e) 3. t) a) 0) aus 7 aj aus 8 9 a) 0) Y) 5) d) a) aus 0) aus £) eisen; Pflugschaareneisen; Eck- und Winkeleisen; Eisenbahn­schienen; Esenbahnlaschen, Unterlagsplatten und Schwellen Anmerkung: Schmiedbares Eisen in Staben, nicht über 12 cm. láng, zum Umschmelzen ........ Eisenwaaren, grobe: anderweitig nicht genannte, auch in Verbindung mit Holz . , abgeschliffen, gefirnisst, verkupfert, verzinkt, verzinnt, verbleit oder emaíllirt, jedoch weder polirt noch lackirt; ebenso allé Schlittschuhe, Hammer, Beile, Aexte, ordinare Schlösser, grobe Messer, Sensen, Sicheln, Striegeln, Thurmuhren, Schrauben schlüssel, Winkelhaken, Holz-, Schloss-, Rad- und Draht­schrauben, Zangen, gepresste Schlüssel, Dung- und Heugabeln Handfeilen, Degenklingen, Hobeleisen, Meissel, Tuch-, Schneider-, Hecken- und Blechscheeren, Sagen, Bohrer, Schneidkluppen, Maschinen- und Papiermesser und ahnliche Werkzeuge . . Eisenwaaren, feine: aus feinem Eisenguss, als: leichtem Ornamentguss, polirtem Guss, Kunstguss, schmiedbarem Guss; aus schmiedbarem Eisen, polirt oder lackirt; Messer, Scheeren Stricknadeln, Hakelnadeln, Schwertfegerarbeit u. s. w., allé diese Gegenstande, anderweitig nicht genannt, auch in Verbindung mit Holz und anderen Materialien. soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20 fallen Érden und rohe mineralische Stoffe, auch gebrannt, geschlemmt oder gemahlen, imgleichen Erze, auch aufbereitete, soweit diese Gegenstande nicht mit einem Zollsatze namentlich betroffen sind Flachs und Hanf, roh, geröstet, gebrochen oder gehechelt, auch Werg und andere Abfalle . . . . Weizen Roggen ...... Hafer . Buchweizen . . . . . .... . ./: . . Hülsen r rüchte . '. Andere nicht besonders genannte Getreidearten Gerste. Raps, Rübsaat, Mohn, Sesam, Erdnüsse und anderweit nicht genannte Oelfrüchte Mais 9) h) kg Maiz (gemalzte Gerste) . Anis, Koriander, Fenchel und Kümmel , Weinbeeren, frische, zum Tafelgenuss (Tafeltrauben) . . . Mit der Post eingebende Sendungen von Tafeltrauben von 5 Bruttogewicht und weniger . . . Andere frische Weinbeeren Andere frische Weinbeeren (Trauben der Weinlese), in Fássern oder Kesselwagen eingestampft, werden ohne Rücksicht auf eine etwa eingetretene Gahrung — wenn die eingestampfte Masse allé Theile der Frucht, neben dem Safte alsó auch noch die Kamme, Kerné und Schalen (Balge oder Hülsen) der Trauben enthalt — zugelassen zum Zollsatze von . . 2-50 1-50 6 — 10­15 — 24- — frei frei 3'50 3-50 2*80 2-— 1-50 1 — 2- — 2-— 1-60 360 3 — 4 — frei 10 — 4 —

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