Képviselőházi irományok, 1881. XXII. kötet • 875-910. sz.

Irományszámok - 1881-888. A fiumei ügyben kiküldött magyar országos bizottság jelentése

888. szám. 119 prásidenten und des Banus der Königreiche Dalmatien, Croatien und Slavonien erfolge. Dieser — der Ban — könnte doch, weil selbst über Antrag des gemeinsamen Ministerprasidenten ernannt, der Ern'ennung des Gouverneurs niemals hinderlich sein. Cultus und Unterricht. Die Stadt Fiume bildet auch in Zukunft einen Theil der Zengger Diöcese, An dem Aufschwunge und der culturellen Entwicklung Fiume's habén sowohl diese Stadt, das Königreich Ungarn, als auch die Königreiche Dalmatien, Croatien und Slavonien ein gleiches Interessé und es würde daher die Concurrenz dieser drei Factoren nur das allgemeine Beste fördern; jedoch müsste nach dieser Richtung hin, jedem derselben gleichmassig das Recht der Errichtung und eigenen Verwaltung der ihm geeignet erscheinenden Bildungsanstalten zugestanden und ebenso den Eltern die Freiheit belassen werden, dass sie in die Schule ihrer eigenen Wahl ihre Kinder schicken dürfen. Justiz. Die gesetzgebende Gewalt bezüglich des Privatrechtes mit Ausnahme des See-, Handels-, Wechsels- und Bergrechtes (§. 9 des Ges.-Art. I: 1868): ferner bezüglich des Strafrechtes übt der Landtag der Königreiche Dalmatien, Croatien und Slavonien aus. Desshalb wird in denselben die Stadt Fiume mit dem Bezirke, ihre Vertreter entsenden. Bezüglich des Privát- und Strafrechtes wird die Gerichtsbarkeit in erster Instanz der Gerichtshof zu Fiume, in zweiter und dritter Instanz die Banal- und Septemviraltafel in Agram, in allén Streitigkeiten mit Ausnahme der seerechtlichen (§. 48 Ges.-Art. I: 1868) ausüben. Die Justiz wird von der Landesregierung verwaltet. Dieser Regnicolar-Ausschuss ist fest überzeugt, dass die endgiltige Lösung auf Grund des vor­stehenden Antrages, den Institutionen der Vergangenheit, dem §. 66 des Ausgleichsgesetzes und den geneigten Intentionen im allerhöchsten Rescripte vom 27. Február 1882 entspreche und weder mit dem überseeischen Handel der Stadt Fiume, noch mit derén Bedeutung für die Entwicklung der Lander der ungarischen Krone in national-ökonomischer Beziehung im Widerspruch stehe. Wir vermögen die Bemerkung nicht zu unterdrücken, dass der überseeische Handel der Stadt Fiume und die Nationalwirthschaft der Lander der ungarischen Krone kaum besser prosperiren würde, wenn anstatt des Zengger Bischofes der, sonst aller verehrungwürdige Erzbischof von Kalocsa, oder ein anderer Kirchenfürst, der Jugend in Fiume das Sacrament der Firmung austheilen würde oder dass dieser überseeische Handel irgendwelche Einbüsse erlitte, wenn die Jugend des croatischen Küstenlandes und der angrenzenden Inseln jené Unterrichtsanstalten besuchte, die von der croatischen Regierung errichtet worden, oder wenn den MissethStern und Streittheilen in Fiume die Gerichte zweiter und dritter Instanz in Agram Recht sprSchen. Budapest, am 30. Mai 1883. Carl Mihalovich m. p.

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