Képviselőházi irományok, 1878. I. kötet • 1-81. sz.

Irományszámok - 1878-53. Törvényjavaslat a német birodalommal 1878. évi deczember hó 16-án kötött kereskedelmi szerződésről

53. szám. 187 Pormular C. Dem N. N., welcher mit seinen Fabrícaten (Producten) die Messen und Jahrmarkte in (Oesterreich-Ungarn, Deutschem Reiche) zu besuchen beabsichtigt, wird behufs seiner Legitimation bei den zustandigen Behörden hierdurch bezeugt, dass er zu N. wohnhaft sei und die seinem Gewerbe entsprechenden gesetzlichen Steuern und Abgaben zu ent­richten habé. Gegenwaxtiges Zeugniss ist giltig für den Zeitraum von Monaten. (Ort, Dátum, Unterschrift und Stempel der ausstellenden Behörde.) Personal-Beschreibung und Unterschrift des Gewerbetreibenden. Formular D. GEWERBE-LEGITIMATIONSKARTE. Stempel Giltig für das Jahr ™ nüt d T 18 Wappen u. Namen des Landes Nr. Dem N. N., welcher in N. wohnhaft ist und für Rechnung 1. seiner eigenen Drogueriewaaren-Handlung daselbst, 2. der Drogueriewaaren-Handlung N. N. daselbst, bei welcher er als Handlungs­commis im Dienste steht, 3. nachstehender Handlungs- (Fabriks-)hauser, als: im Deutschen Reiche und in Oesterreich-Ungarn Waarenbestellungen aufzusuchen und Waareneinkaufe zu machen beabsichtigt, wird hierdurch behufs seiner Gewerbe-Legitimation bescheinigt, dass für den Gewerbebetrieb de_l voreedachten r b Geschafs-^H??? im hiesigen Lande die gesetzlich bestehenden Steuern zu entrichten sind. Derselbe darf von den Waaren, auf welche er Bestellungen suchen will, nur Proben, aufgekaufte Waaren aber nur behufs deren Beförderung nach dem Bestimmungsorte mit sich führen. Auch ist ihm verboten, für Rechnung Anderer als de^ genannten Gescháfts-^^ Waarenbestellungen aufzusuchen oder Waarenankaufe zu machen. Bei dem Aufsuchen von Bestellungen oder bei Waarenankaufen hat er die in jedem Staate giltigen Vorschriften zu beachten. (Ort, Dátum, Unterschrift und Stempel der ausstellenden Behörde.) Personal-Beschreibung und Unterschrift des Reisenden. 24*

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