Képviselőházi irományok, 1869. XVI. kötet • 1441-1460. sz.

Irományszámok - 1869-1441. Jelentése a vallás- és közoktatásügyi ministerium felügyelete és kezelése alatt lévő különféle alapok és alapitványok jogi természetének megvizsgálására kiküldött 12 tagu bizottságnak

1441. SZÁM. 3' 87 Für die Defícienten in das Seminarium hat selber abzugeben alljahrlich . . . 1000 fl. Zur Pfarrkassa pro Diaecesanis necessitatibus oderabzugeben oder zu T er­re eh nen . . . . . . . . . . . . . ... . . . . . . 8500 fl. Die Interessen dem Studitn Fond für die bereits anticipirten und jetzt angetragenen Capitalien laut 4. und 5-ten Abschnitt ... ... . . . . . . .. 20,400 fl. jedoeh mit dem Verstand, wenn auch für den Biscbof von Zengg -^- fl. zura Ankauf einer Dotations Güter vorgeschossen wurden, wird eigenfalls kommen die jahriichen Interessen pr ~ fl. von diesen 20,400 fl. abzuziehen, und in die Pfarrkassa, von welcher der Zengger Bischof, wenn selber keine Güter übemommen sollte, seine jahriichen —i. fl. zu beziehen habén wird, zu administriren. Da nun diese Summen iusgesammt nicht mehr dann 61,900 fl. betragen, so wird der Bischof zur Completirung der angenommenen Ertragniss der -^- fl. an die Pfarrkasse annoch 3100 fl. zu ent­richten habén. Dem griechisch katholischen Bischof wird die Herrschaft Belényes in ~- fl. an gwi e s e n. Hiervon wird selber für sich seine 5 Gapitularen für das Seminarium pro Doto Ecclesiae, et sartis tectis zu beziehen habén . 11,000 fl. Zur Pfarrkasse für die Erforderniss der griechisch katholischen Diaeces von Gross­wardein abführen, oder gegen Verechnung und Anweisung unserer k. Statthalterei verausgaben . . . . .... . . . ..... . . . . . 8500 fi. Mithin wird selben zur Completirung des angenommenen Ertragniss Prei- , ses pr ~ ü. zur Pfarrkasse zu entrichten habén 2500 fl. Die anderen zwei Herrschaften Bél und Vaskó werden sub titulo Episco.patus M agno-V aradiensis für die Pfarrkasse administriret, oder in ~- fl. in Vetpachtung gégében werden, und werdet ihr von eben diesen Tag namlichden l-t en Juli d. J. der Cassa Parochorum diese Herrschaft gleich wie die übrigen den betreffenden Bischöfen zu überantworten habén. Wenn nun zu diesen -^- fl. der ííachtrag von den zwei Herrschaften Belényes, und G-ross­wardein mit. 5600 fl. zugerechnet wird, so belaufet sich die ad Cassam Parochorum einfliessende Summe auf jáhrliche "... 28,600 fl. Hiervon wird demnach die Pfarrkasse zu bestreiten habén die in dem 3-ten Abschnitte angeführte zur heiligen Union g'ehörige Praestationen mit . . 23,650 fl. Die Zengg :-r Pfarrer per ... . . . . . . . .... . . . 678 fl. 46 1 / 2 kr Die englischen Fraulein per ... . . ... . . ... ... 3840 fl. in Summái 28,168 fl. 46 1 !, kr. verbleiben demnach der Pfarrkasse zu guten . . . . . . . . . . . 431 fl. 13% kr. Ihr werdet daher zu folge dieser unser allerhöchsten Entschliessung sammtliche Beamte der erledigten drei Bisthümer dahin zu belehren habén, dass selbe mit den letzten gegen­wartigen Monats einen vollkommenen Abschluss mit den Rechnungen machen, die Einkünfte der Güter vom 1-ten Juli d. J. angerechnet, ganz abgesondert verwalten, von eben diesem Tag, als von welchen die neu ernennende Bischöfe die Einkünfte beziehen werden, allé auch schon angefangene Gebáude in statuguo belassen und nichts mehr darauf ex Caali verausgaben sollen, wo ihr hingegen der Cassa Pa­rochorum die zwei Herrschaften Bel und Vaskó übergeben, mit denen neu zu ernen­neuden Bischöfen, aber wegen des ihnen auszumessenden Fundi Instructi eine vollkommene Richtigkeit pflegen, und nach allén diesen die schlüssliche Berechnung zu machen habén werdet, ob das aller­höchste Aerarium mit allén ihren dem Fond der erledigten Geistlichen Beneficien geleisteten Anticipa-

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