Képviselőházi irományok, 1869. XVI. kötet • 1441-1460. sz.
Irományszámok - 1869-1441. Jelentése a vallás- és közoktatásügyi ministerium felügyelete és kezelése alatt lévő különféle alapok és alapitványok jogi természetének megvizsgálására kiküldött 12 tagu bizottságnak
122 1441. SZÁM. abhangige Stifter von dieser Aufhebung zur verstandigen, ist zwar in sicb unschadlich, da es jedoch nöthig zu sein scheint, dass man zur Babérén Kenntniss gelange, in was dann eigentlich der Zusammenhang dieser Stifter bestehe, und in wie weit dieselbe von der Erz-Abtei bisher abbingen, so dürfte dem Statthalterei Praesidenten mitgegeben werden, dass er sicb vorláufig durch den Erz-Abten die ganze Beschaffenheit dieses Nexus und dieser Abhángigkeit umstaudlich einberichten lasse, und deu Bericht noch ehe und bevor als hierüber etwas an die Stifter erlassen werde, anher_ einbegleite. In Betreff des denen 2 Pralaten nach Verhaltniss des jeden Stiftes Individuo gebührenden taglichen UnterhaPs auszuwerfenden Gehalts kommen in Betreff der Erz-Abtei folgende unterthanigste Bemerkungen vor. a) Zeuge der bierneben anverwahrten Expedition an das mahriscb-schlesische Gubernium sitid die Individuen des im vorigen Jahre aufgehobenen Praemonstratenser Stifts zu Prugg, an der Tája mit ihrem Gfesuche, das wegen spátererBerichtiguug des Stífts-Vennögens ibre Pensionen sogleicb ausgemessen werden mögen, durch diese geistliche ílofkommission anfangs zwar lediglicb abgewiesen worden, doch geruhten Euer Majestat uachher auf einem unter den 5-ten December erstatteten Vortrag der bömiscboesterreicbischen Hofkanziei allergnadigst zu befehlen, dass da der betrachtliche Vermögensstand dieses aufgehobenen Stiftes notorisch sei, den um die Pensionsbestimmung und Aaweisung schon so lange bekümerten Stiftsgeistlichen die Pension ohne erst die Einsendung des ganzen Inventariums zu erwarten, nach denen bestehenden Directiv-Begeln angewiesen werden könne, wornacb die Anweisung mit jahrlichen 300 fl. auch wirklich erfolgt ist. Bei dem Erz-htift von Martinsberg ist das betrachtliche Vermögen nicht minder notorisch, als bei jenem zu Prugg, und in der Stand-Tabelle desselben, die man Euer Majestat bei dem über das Pfarreinrichtungsgeschaft der Graner Diácös erstatteten Vortrag unterthanigst vorgelegt hat, wurden seitie reine eingángige durch. die Stiftungs-Hofbuchhalterei auf 44,000 fi. angesetzet, von der anderen Seite dürften die viele Geschaften, womit die Landesstelle überhaufet ist, die Voraussetzung gewahren, dass der activ und passiv Yermögenstand des Stiftes nicht gar bald erboben, und berichtiget werden könne. Sollten nun die Individuen dieses Stiftes wahrend dieser Zeit nicht mehr als Anfangs die taglichen 40 Kreutzer, nachher aber die monatliche 16 fi. überkommen, so würde die höchste und gnadigste Absicht, dass die Glieder der aufgehobenen Ordensháuser nach Yerhaltniss des bisher genossenen Vermögens zu bebaudeln sein, auf einige Zeit verfehlet worden, und denen Stiftes Geistlichen hiebei auf allé Weise zu hart geschehen. Aus dieser Ursache unterfanget man sich Euer Majestat unterthanigst einzurathen, dass denen Stifts Individuen von dem Tagé ihres Austrits aus dem Stift an, eine Pension von 300 fl. für die Priester, und 150 fl. für die Laien angewiesen werde, wovon doch jenes, was ihnen indessen zu ihrer Verpflegung belassen worden ist, abzuschlagen ware, da es übrigens derlei Kloster-Individuen freigelassen wird, das Kloster auch vor dem Verlauf der 5 Monaten zu verlassen, so muss hier doch die Vorsehung getroffen werden, dass so láng der hier bestehende locus Authenticus durch die in Betreff der LandTafel zu erlassenden höchsten Yerordnungen nicht aufgehoben sein wird, wenigstens soviel Kloster-Individuen im Stift zurückbleiben sollen, als vermög Gfesetz zur Bestellung eines loci conventualis und Besorgung der vorkommenden Expeditionen nöthig sind, jedoch ware diesen zurückbleibenden Individuen die oberwahnte Pension von dem Tagé der Aufhebung anzuweisen, weil es nicht in ihrer Willkühr steht, das Kloster zu verlassen. Was aber die Pension. des Praelaten von Martinsberg anbetrifft, so scheint : b) Dieser Pralat wenigstens in eben der Chategorie als jener von Prugg zu stehen, massen nebst dem betrachtlichen Stifts-Vermögen welches er bisher verwaltet hat, noch die Betrachtung eintritt> dass er als Erz-Abt noch andere Pralaten unter seiner gehabt habé, welches íhm auch einen so ansehnlichen Rang in dem Königreich und bei dem Landtag, wo er, und der General der Pauliner die einzige