Felsőházi irományok, 1927. XIII. kötet • 420-473. sz.

Irományszámok - 1927-452

452. szám. 365 Artikel IL Die sich aus dem Zusatzabkommen vom 9. April 1926 und den zweiten Zusatzabkommen vom 14. Juni 1928 ergebende Anlage B) (zum ungarischen Zolltarif) wird, wie folgt, abgeändert : a) Gestrichen werden : Nummer des Tarifs Benennung der Ware Zollsatz in Goldkronen für 100 kg aus 271 d) frei aus 287 a) frei 362 Firniss und eindicktes, sowie oxydiertes 25-— aus 475 a) 2 25-— aus 781 Schrauben und Schraubenmuttern mit (Gewinde, aus Kisen: a) roh, mit Ausnahme der Holzschrauben: 2. mit einer Schaft-, bzw. Spindel­stärke, bzw. Lochweite von weniger als 14 mm, doch mindestens 7 nun 3, mit einer Schaft-, bzw. Spindel­stärke, bzw. Lochweite von weniger als 7 mm, doch mindestens 4 mm 29-— 46-— aus 942 Knöpfe : • 1200­b) Abgeändert werden und haben zu lauten • Nummer des Tarifs Benennung der Ware Zollsatz in Goldkronen für 100 kg 673 100-— 150*— aufs 678 b) Gewebe und Wirkwaren mit Kautschuk überzogen, getränkt, bestrichen oder in Verbindung mit Kautschukschichten, aus anderen Textilstoffen : aus 2 : andere, mit Ausnahme der unter die Tarifnummer 587 fallenden Gewebe 300-—

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