Felsőházi irományok, 1927. VII. kötet • 172-234. sz.

Irományszámok - 1927-179

l79Jszám\ m Artikel II. Die Anlage B (zum ungarischen Zolltarif) des Zusatzabkom­mens vom 9. April 1926 wird, wie folgt, abgeändert : a) Gestrichen werden: Nummer des Tarifes Benennung der Ware Zollsatz in ; Goldkronen 416&) für 100 kg 40 — aus 49 6a) Lomspackpapier, im Gewichte von 30 g und 7-50 aus 551 a)2 Baumwollgarne für den Kleinverkauf adjus­tiert, in Aufmachungen mit einem Stück­gewicht von mehr als 5 g, andere: Näh­280-­aus 616 Spitzen- und Luft Stickereien : a) aus Baumwolle und Ramie : 2. überwiegend aus Garnen über Nr. 12 50% v. W. aus e) Luftstickereien aus Kunstseide . . 50% v. W. aus Anmerkung nach T. Nr. 616 50% v. W. für das Paar aus 656 aus a) 5. Pantoffel, Hausschuhe 1-10 BB9d) Selbsttätige Waagen and deren Bestandteile, auch deren Registriervorrichtung, im Stückgewichte von weniger als 50 kg . für 100 kg 210-— b) Abgeändert werden Nummer des * Tarifes Benennung der Ware Zollsatz in Goldkronen 529e) 626 Schachteln mit Papier überzogen, mit Relief­druck oder Aufdruck, mit Goldrand oder Goldaufdruck, mit Ausnahme der Schmucketuis der T. Nr, 529 g) . .> . Überröcke für Männer, Kraben und Kinder, nicht mit Seide, Kunstseide oder Halb­seide gefüttert oder in Verbindung mit Pelz, auch Überröcke aus imprägnierten Stoffen, mit Ausnahme der zu der T. Nr. 678 gehörigen: für 100 kg 90-— 5*

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