Felsőházi irományok, 1927. VII. kötet • 172-234. sz.
Irományszámok - 1927-179
l79Jszám\ m Artikel II. Die Anlage B (zum ungarischen Zolltarif) des Zusatzabkommens vom 9. April 1926 wird, wie folgt, abgeändert : a) Gestrichen werden: Nummer des Tarifes Benennung der Ware Zollsatz in ; Goldkronen 416&) für 100 kg 40 — aus 49 6a) Lomspackpapier, im Gewichte von 30 g und 7-50 aus 551 a)2 Baumwollgarne für den Kleinverkauf adjustiert, in Aufmachungen mit einem Stückgewicht von mehr als 5 g, andere: Näh280-aus 616 Spitzen- und Luft Stickereien : a) aus Baumwolle und Ramie : 2. überwiegend aus Garnen über Nr. 12 50% v. W. aus e) Luftstickereien aus Kunstseide . . 50% v. W. aus Anmerkung nach T. Nr. 616 50% v. W. für das Paar aus 656 aus a) 5. Pantoffel, Hausschuhe 1-10 BB9d) Selbsttätige Waagen and deren Bestandteile, auch deren Registriervorrichtung, im Stückgewichte von weniger als 50 kg . für 100 kg 210-— b) Abgeändert werden Nummer des * Tarifes Benennung der Ware Zollsatz in Goldkronen 529e) 626 Schachteln mit Papier überzogen, mit Reliefdruck oder Aufdruck, mit Goldrand oder Goldaufdruck, mit Ausnahme der Schmucketuis der T. Nr, 529 g) . .> . Überröcke für Männer, Kraben und Kinder, nicht mit Seide, Kunstseide oder Halbseide gefüttert oder in Verbindung mit Pelz, auch Überröcke aus imprägnierten Stoffen, mit Ausnahme der zu der T. Nr. 678 gehörigen: für 100 kg 90-— 5*