Főrendiházi irományok, 1906. XI. kötet • 531-544. sz.

Irományszámok - 1906-544

544. szám. b) Stricke unter 5 mm Durchmesser und Bindfaden : 1. nicht für den Detailverkauf adjustiert 2. für den Detailverkauf adjustiert (geknäult etc.) im Durch­messer von mehr als 1 mm . . . 3. für den Detailverkauf adjustiert im Durchmesser von 1 mm und darunter . . e) Schläuche, gewebt oder geflochten d) Treibriemen e) Seilerwaren und technische Artikel, nicht besonders benannte Anmerkung. Wirk- und Strickwaren aus Spinnstoffen der Klasse XXIII sind nach Nr. 200 zur verzollen. XXIV. Wolle, Wollengarne und Wollen waren, auch gemengt mit anderen Spinnstoffen, ausschließlich der Seide. 220. Wolle, roh, gewaschen, gekämmt, gefärbt, gebleicht, gemahlen und in Abfällen 221. Woll- und Haarwatten; Hutwatten und Hutfache (bloß angefilzt, nicht gewalkt) Garne: 222. Garne aus groben Tierharen (Rindviehhaaren und dergleichen) bis inklusive Nr. 5 metrisch, roh: «^einfach oder dubliert ö) mehrdrähtig . . . Anmerkung. Garne aus groben Tierhaaren über Nr. 5 met­risch, sowie gebleicht, gefärbt, bedruckt, sind nach Nr. 226 wie Streichgarne zu verzollen. 223. Mohair-, Alpaka- (auch mottled Alpaka-) und Genappesgarn ; alle diese einfach oder dubliert, roh, bei der Einfuhr über besonders ermächtigte Zollämter . . . 224. Kammgarn aus Kameelhaar, einfach oder dubliert, roh, bei der Einfuhr über besonders ermächtigte Zollämter . . . 225. Kammgarne, nicht besonders benannte : a)roh, einfach: 1. bis Nr. 45 metrisch ............ •'. 2. über Nr. 45 metrisch , , '

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