Főrendiházi irományok, 1906. XI. kötet • 531-544. sz.

Irományszámok - 1906-544

544. szám. 337 216. Gewebe aus Hanf- und anderen zur-Nr. 205 gehörigen Garnen, auch gemischt mit anderen zu dieser Klasse gehörigen Garnen, ungemustert (bloß mit einer Grundbindung) : a) roh : l.bis 40 Fäden in Kette und Schuß auf 2 cm im Quadrat . . 2. mit 41 bis 160 Fäden in Kette und Schuß auf 2 cm im Quadrat &J gebleicht, geäschert, gefärbt, bedruckt, bunt gewebt: l.bis 80 Fäden in Kette und Schuß auf 2 cm im Quadrat . . 2. mit 81 bis 160 Fäden in Kette und Schuß auf 2 cm im Quadrat . Anmerkung. Alle anderen Gewebe aus Hanfgarnen etc. sind wie Gewebe aus Leinengarnen zu verzollen. 217. Jutegewebe : a) roh, ungemustert (bloß mit einer Grundbindung), mit nicht mehr als 40 Fäden in Kette und Schuß auf 2 cm im Quadrat . ....... b) Möbel- und Bekleidungsstoffe, Tapeten, sowie alle Gewebe aus Jute in Verbindung mit anderen vegetabilischen Spinnstoffen, einschließlich der Baumwolle, insofern die Jute in der Faden­zahl überwiegt Anmerkung. Jutegewebe, bei welchen Baumwolle, be­ziehungsweise Flachs, Kamié, Hanf oder nicht besonders be­nannte vegetabilische Spinnstoffe der Fadenzahl nach überwie­gen, sind wie Baumwoll-, beziehungsweise Leinen- oder Hanf­gewebe zu verzollen. c) nicht besonders benannte Anmerkung. Bestickte Jutegewebe, Spitzen, Tülle, Sammte und sammtartige Webewaren, Band-, Posamentier- und Knopf­waren aus Jute sind wie solche aus Leinen zu behandeln. 218. Fußteppiche aus Flachs, Hanf, Jute und nicht besonders benannten vegetabilischen Spinnstoffen, auch gebleicht, gefärbt, bedruckt, gemustert: a) nicht florartig gewebt . . . . . 5; florartig gewebt ..................... 219. Seiler waren und technische Artikel: a) Seile, Taue, Stricke von 5 mm Durchmesser oder mehr, auch gebleicht, geteert . . . . . . . . . . . ...... . . . Anmerkung. Kokos- und dergleichen Fasern zu Strängen zusammengedreht (Kokosgarn etc.) zur Fabrikation von Decken und dergleichen auf Erlaubnisscheine unter den im Verord­nungswege vorzuzeichnenden Bedingungen und Kontrollen . . Zoll in Kronen per 100 Kilogramm m 29* 48*' 95­15 100­so­so-— 1Ö0- — W — frei 49*

Next

/
Thumbnails
Contents