Főrendiházi irományok, 1906. XI. kötet • 531-544. sz.
Irományszámok - 1906-544
544. szám. 337 216. Gewebe aus Hanf- und anderen zur-Nr. 205 gehörigen Garnen, auch gemischt mit anderen zu dieser Klasse gehörigen Garnen, ungemustert (bloß mit einer Grundbindung) : a) roh : l.bis 40 Fäden in Kette und Schuß auf 2 cm im Quadrat . . 2. mit 41 bis 160 Fäden in Kette und Schuß auf 2 cm im Quadrat &J gebleicht, geäschert, gefärbt, bedruckt, bunt gewebt: l.bis 80 Fäden in Kette und Schuß auf 2 cm im Quadrat . . 2. mit 81 bis 160 Fäden in Kette und Schuß auf 2 cm im Quadrat . Anmerkung. Alle anderen Gewebe aus Hanfgarnen etc. sind wie Gewebe aus Leinengarnen zu verzollen. 217. Jutegewebe : a) roh, ungemustert (bloß mit einer Grundbindung), mit nicht mehr als 40 Fäden in Kette und Schuß auf 2 cm im Quadrat . ....... b) Möbel- und Bekleidungsstoffe, Tapeten, sowie alle Gewebe aus Jute in Verbindung mit anderen vegetabilischen Spinnstoffen, einschließlich der Baumwolle, insofern die Jute in der Fadenzahl überwiegt Anmerkung. Jutegewebe, bei welchen Baumwolle, beziehungsweise Flachs, Kamié, Hanf oder nicht besonders benannte vegetabilische Spinnstoffe der Fadenzahl nach überwiegen, sind wie Baumwoll-, beziehungsweise Leinen- oder Hanfgewebe zu verzollen. c) nicht besonders benannte Anmerkung. Bestickte Jutegewebe, Spitzen, Tülle, Sammte und sammtartige Webewaren, Band-, Posamentier- und Knopfwaren aus Jute sind wie solche aus Leinen zu behandeln. 218. Fußteppiche aus Flachs, Hanf, Jute und nicht besonders benannten vegetabilischen Spinnstoffen, auch gebleicht, gefärbt, bedruckt, gemustert: a) nicht florartig gewebt . . . . . 5; florartig gewebt ..................... 219. Seiler waren und technische Artikel: a) Seile, Taue, Stricke von 5 mm Durchmesser oder mehr, auch gebleicht, geteert . . . . . . . . . . . ...... . . . Anmerkung. Kokos- und dergleichen Fasern zu Strängen zusammengedreht (Kokosgarn etc.) zur Fabrikation von Decken und dergleichen auf Erlaubnisscheine unter den im Verordnungswege vorzuzeichnenden Bedingungen und Kontrollen . . Zoll in Kronen per 100 Kilogramm m 29* 48*' 9515 100soso-— 1Ö0- — W — frei 49*