Főrendiházi irományok, 1906. XI. kötet • 531-544. sz.

Irományszámok - 1906-544

544. szám. 379 b) gemustert: 1. roh ............. 2. gebleicht , . 3. gefärbt 4. bedruckt mit 1 bis 4 Farben, oder in 2 Farben bunt gewebt 5. bedruckt mit 5 oder mehr Farben, oder in mehr als 2 Farben bunt gewebt 191. Feine, d. i. Gewebe aus Garn über Nr. 50 bis einschließ]ich Nr. 100: a)roh b) gebleicht, gefärbt, bedruckt, bunt gewebt . 192. Feinste, d. i. Gewebe aus Garn über Nr. 100 193. Sammte und sammtartige Webewaren, auch Sammtbänder . . . Anmerkung. Zum Satze für Sammte sind auch geschnittene Manchester abzufertigen. 194. Bandwaren (mit Ausschluß der Sammtbänder) Anmerkung. Im Stück merzerisierte Gewebe oder Gewebe ganz oder teilweise aus merzerisiertem Garn, sowie dergleichen Sammte und Bandwaren, unterliegen einem Zuschlage zum Zolle des betreffenden Gewebes von . 195. Tülle und tüllartige Netzstoffe: a) glatt : l.roh 2. gebleicht, gefärbt, bedruckt, bunt gewebt Anmerkung. Steifnetze, bobinetartige b) gemustert, mit Ausnahme jener mit spitzenartigen Dessins : l.roh 2. gebleicht, gefärbt, bedruckt, bunt gewebt Anmerkung. Tülle und tüllartige Netzstoffe, gemustert mit spitzenartigen Dessins, wie Spitzen. 196. Bobinet- oder spitzenartige Vorhänge (Stores, Vitragen und der­gleichen) und Möbelnetze, abgepaßt gewebt 197. Spitzen, auch Luftstickereien (Ätzware) Zoll in Kronen per 100 Kilogramm 136 160 185 220 235- — 195' 295' 385' 230' 226'— 18- — 380" 400' 131' 400' 440' 440 v 750 •• 48*

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