Főrendiházi irományok, 1906. XI. kötet • 531-544. sz.

Irományszámok - 1906-544

544. szám. 373 XXI. Mineralöle, dann Braunkohlen- und Schieferteer: 175. roh, mit Ausnahme der in der Nr. 176 genannten, oder zu Beleuch­tungszwecken ohne vorausgegangene, mit Destillation verbundene Raffinierung (Reinigung) nicht verwendbar Anraerkung. Rohes und zu Beleuchtungszwecken ohne vorausgegangene Raffinierung (Reinigung) nicht verwendbares Mineralöl, dessen Dichte bei 12° R. (15° C.) 830 Grade übersteigt, auf Erlaubnisscheine unter den im Verordnungswege festzusetzen­den Bedingungen und Kontrollen in der jährlichen Maximalmenge von 200.000 q Diese Jahresmaximalmenge wird in der Weise verteilt, daß auf die im Reiclisrate vertretenen Königreiche und Länder 10.000 q, auf die Länder der heiligen ungarischen Krone 190.000 q entfallen. 176. roh, zu Beleuchtungszwecken, ohne vorausgegangene, mit Destilla­tion verbundene Raffinierung (Reinigung) verwendbar. ..... 177. raffiniert (gereinigt) oder halbraffiniert, leichte, deren Dichte 880 Grade oder weniger beträgt Anmerkung. Pur Mineralöle der beiden vorstehenden Num­mern ist außer dem Zolle die Verbrauchsabgabe von 13*— K für je 100 kg Nettogewicht einzuheben. Die Verbrauchsabgabe (§ 2 des österreichischen Gesetzes vom 26 Mai. 1882, R. G. Bl. Nr. 55, § 2 des ungarischen Gesetzartikels XVIII vom Jahre 1882) ist auch künftighin für jenes mittels Raffinierung (Reinigung) in den im Reichsrate vertretenen Königreichen und Ländern mit Ausnahme des Freigebietes von Triest, beziehungsweise in den Ländern der heiligen ungarischen Krone mit Ausnahme des Freigebietes von Fiume, hergestellte Mineralöl zu entrichten, dessen Dichte bei der Temperatur von 12° R. (15° C.) 880 Grade nicht überschreitet. 178. raffiniert (gereinigt) oder halbraffiniert, schwere, deren Dichte 880 Grade übersteigt, ferner Schmieröle, auch mit tierischen oder vegetabilischen Ölen oder Fetten gemengt Anmerkung. Schwere Öle, deren Dichte 880 Grade über­steigt (mit Ausnahme der fertigen Schmieröle) für Petroleum­raffinerien (Schmierölfabriken) behufs Erzeugung von Schmierölen auf Grund besonderer Bewilligung und unter Kontrolle ..... 179. Rückstände (Residuen) von der Mineralöldestillation oder Reinigung, zur Verwendung als Schmieröle oder -fette nicht mehr geeignet, mit Ausnahme der festen Rückstände , , . , Zoll in Kronen per 100 Kilogramm 8-30 netto 1-62 netto 11- — netto 11' — netto 12- — netto 7' — netto

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