Főrendiházi irományok, 1906. XI. kötet • 531-544. sz.
Irományszámok - 1906-544
544. szám, 345 V. Tabak. 22. Tabak und Tabakfabrikate aller Art . Anmerkung. Nebst dem Zolle ist für jedes Kilogramm des der Verzollung zu Grunde gelegten Nettogewichtes folgende Lizenzgebühr zu entrichten : für Zigaretten 30'— K « Zigarren 26*— « « andere Tabakfabrikate und Rohstoffe . . 20*— « Vi. Getreide; Malz; Hülsenfrüchte; Mehl und Mahlprodukte; Reis. 23. Weizen, Halbfrucht, Spelz . . 24. Roggen 25. Gerste 26. Hafer ,.•". 27. Mais ........................... 28. Heidekorn ....... 29. Hirse . ...... . . . . . .. . . Anmerkung zu den Nrn. 23, 27 und 29. Die zollfreie Einfuhr der nachbenannten Getreidearten über zu bestimmende Zollämter „ und unter den geeigneten Kontrollen kann bewilligt werden: a) seitens der k. k. Regierung für den Bedarf Dalmatiens ' und der quarnerischen Inseln, und zwar: Mais bis zur Maximalmenge von jährlich 50.000 Meterzentnern, Weizen und Hirse bis zur Maximalmenge von jährlich 30.000 Meterzentnern; b) seitens der königlich ungarischen Regierung für das Komitat Lika-Krbava: Mais bis zur Maximalmenge von jährlich 20-000 Meterzentnern. 'SO.Malz -31. Bohnen, Erbsen, Linsen 32. Wicken, Lupinen •33.Mehl und Mahlprodukte (gerollte, geschrotete, geschälte Körner; Graupen, Grütze, Gries) aus Getreide und Hülsenfrüchten . . . . Zoll in Kronen per 100 Kilogramm 125*— nur gegen besondere Bewilligung . 7 50 7 — 4 — 6 — 4 — 2 — 1 75 5*40 4-50 3* — 15 i 'Főrendi iromány. XI. 1906—1911*. 44