Főrendiházi irományok, 1906. XI. kötet • 531-544. sz.

Irományszámok - 1906-544

544. szám. 10. Weinbeeren und Trauben, getrocknet, Korinthen Anmerkung. Zur Essigfabrikation auf Erlaubnisscheine unter den im Verordnungswege festzusetzenden Bedingungen und Kontrollen 11. Zitronen, Limonien, Zedratfrüchte . . . . . . . 12. Pomeranzen . . Anmerkung. Von den zur See aus den Produktionsgebieten nach Triest oder Fiume eingeführten und zur Sortierung ausge­schifften Südfrüchten der Nrn. 11 und 12 werden 30% Skart zoll­frei eingelassen. 13. Zitronen, Limonien, Zedratfrüchte und Pomeranzen in Salzwasser eingelegt ; Pomeranzen, unreife, kleine ; Pomeranzen-, Zedratfrucht­und Zitronenschalen, auch gemahlen oder in Salzwasser eingelegt . 14. Datteln, Pistazien, Bananen (Pisang) .............. 15. Ananas 16. Mandeln: a) trockene mit oder ohne Schale Anmerkung. Dieselben zur Darstellung von Mandelöl in den vormaligen Freihafengebieten von Triest oder Fiume, auf Erlaubnisscheine unter den im Verordnungswege festzusetzenden Bedingungen und Kontrollen b) unreife in der Schale 17.Pinienkerne (Zirbisnüsse), unausgeschälte; Johannisbrot, Lazeruoli, Kastanien; Kokos- und dergleichen exotische Nüsse zum Genuß; Oliven, frisch, getrocknet und gesalzen 18.Pinienkerne (Zirbisnüsse), ausgeschälte; Granatäpfel . ... IV. Zucker. 19. Rübenzucker und aller Zucker von gleicher Art (Rohrzucker), in jedem Zustande der Reinheit, mit Ausnahme der Melasse . . . . 20. Zucker anderer Art, z. B. Glykose, Stärkezucker, Traubenzucker, Fruchtzucker, Milchzucker und dergleichen; Farbzucker (Zucker­und Bier-Couleur) 21. Melasse Anmerkung. Außer dem Zolle ist für Zucker die Verbrauchs­abgabe, und zwar für Zucker der Nr. 19 in dem für Rohrzucker und für Zucker der Nr. 20 in dem für Zucker anderer Art fest­gesetzten Ausmaße zu entrichten. Zoll in Kronen per 100 Kilogramm 50- — 6- — 20- — 24' — 10'— 36' — 30*— 36*— frei 15- — 8*— 30-— 26*— 26 — lö'T- ••:.•.:•.=

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