Főrendiházi irományok, 1887. XIV. kötet • 742-757. sz.
Irományszámok - 1887-742
48 DCCXLII. SZÁM. Nummer des zur Zeit des Vertragsabschlusses giltigen allg. öaterr.-ungar. Zolltarife« Benennung der Gegenstände Gulden Gold per 100 kg. 192 a) 193 a) 194 195 200 203 aus 20l) 207 211 215 217 Gold- und Silberpapier und Papier mit Gold- und Silbermustern (echt odor unecht, auch bronzirt); gepresstes oder durchschlagenes Papier ; Streifen von diesen Papiergattungen ; Papier und Pappendeckel mit aufgeklebter Leinwand (auch Baumwolleinwand) . Tapeten Formerarbeiten aus Steinpappe, Asphalt oder ähnlichen Stollen, weder angestrichen, noch lackirt, auch in Verbindung mit Holz oder Eisen Papierwaaren, d. i. Waaren aus Papier und Pappe, aus Papiermasse oder Holzfasermasse, auch in Verbindung mit anderen Materialien, sofern sie nicht unter Nr. 195 oder höher belegte Kautschuk-, Leder-, Metall- oder Kurzwaarerj lullen; Hutfutter aus Papier, auch mit Geweben überzogen Luxuspapeterien; feine Cartonnagen ; Etiquette?) und Vignetten mit •verschiedenen Farben (Chromolithographien) ; Spielwaaren ; Papierwäsche; Einbanddeckel mit Leinwand (auch Baumwolleinwand) ïiberzogen; auch in Verbindung mit anderen Materialien, sofern sie nicht unter höher belegte Leder- oder Kurzwaaren fallen . . Schläuche und Treibriemen aller Art, aus oder mit Kautschuk, auch mit Gewebelagen oder Drahteinlagen Waaren aus Weichem ÉLautschuk mil Ausnahme der unter Nr. '200, 201 und 202 genannten Anmerkung. Platten und Streifen aus weichem, nicht vulkanisertem Kautschuk Schuheinsätze mit, eingeklebten Kautschuk laden Andere elastische Gewebe Hartgummiwaaren Die unter Nr. 203, 206 und 207 genannten Waaren, auch in Verbindung mit anderen Materialien, soferne sie nicht unter höher belegte Leder-, Metall- oder Kurzwaaren fallen. Wachstuch, nicht besonders benanntes, auch Wachsmusselin ; dann sogenannte Buchbinderleinwand Lackleder ; Juchten, Krokodilleder, Seehundsleder und Schweinsleder, echt oder imitirt, gefärbt; schwarz gefärbtes Handschuhleder . Anderes feines Leder, d. i. schwarzes Leder mit Ausnahme der unter Nr. 213 genannten Binds- und Rosshaufce; Handschuhleder, Corduan, Maroquin, Saffian, sowie im vorstehenden Absätze nicht genanntes gefärbtes und alles bronzirte Leder, dann Leder mit eingepresstem Dessin ; Pergament Lederwaaren, feine, d. i. Waaren aus weissgarem, sämischgarem Leder, Pergament oder aus unter Nr. 215 genanntem feinen Leder, aus nicht besonders benanntem Wachstuch oder AVachstaffet; Sattler-, Kiemer- und Taschnerwaaren aus den unter Nr. 216 genannten Zeugstoffen gebleicht, gefärbt, dann aus Fussteppichzeug Die unter Nr. 217 genannten Waaren, auch in Verbindung mit anderen Materialien,sofern sie nicht unter höher belegte Kautschuk-, Metall- oder Kurzwaaren fallen. 10. 18. 12. 18. 20. 25. 10. 50. 70. 40. 25.9.18.— 32.50