Főrendiházi irományok, 1887. XIV. kötet • 742-757. sz.

Irományszámok - 1887-742

58 ÖCCXLlI SZÁM. Nummer des zur Zeit des Vertrags abschlusses gilti­gen allg. deutschen Zoiltarifes Benenn u n g der Gr e o- en stände Mark per 100 kg. P) 1 aus 2. q) 2. *; 26 aus a) aus b) aus d) aus /; aus h) ff) aus m) 27 «; aus 6) o) d) e) aus 0 2. Konfitüren, Zuckerwerk, Kucheawerk aller Art; mit Zucker, Essig, Oel oder sonst, namentlich alle in Flaschen, Büchsen u. dergl. eingemachte, eingedämpfte oder auch eingesalzene Früchte, Gewürze, Gemüse und andere Verzehrungsgegenstände (Pilze, Trüffeln, Geflügel, Seethiere und dergleichen) ; zubereiteter Senf; Kapern, Pasteten, Saucen und andere ähnliche Gegen­stände des feineren Tafelgenusses Oliven In Essig eingelegte oder eingesalzene Gurken (sogenannte Znaimer Gurken) mit Zuthaten von Gewürzen der Nr. 25 i) oder auch mit geringen Zusätzen anderer Gemüse, in Fässern, Krügen, Töpfen, Gläsern u. dergl Obst, Sämereien, Beeren, Blätter, Blüthen, Pilze, Gemüse, getrock net, gebacken, gepulvert, blos eingekocht oder gesalzen, alle diese Erzeugnisse, soweit sie nicht unter anderen Nummern des Tarifs begriffen sind ; Säfte von Obst, Beeren und Rüben, zum Genuss ohne Zucker eingekocht Frische und getrocknete Schalen von Südfrüchten ; Johannisbrot, auch gemahlen Unreife Pomeranzen, auch in Salzwasser eingelegt Trockene Nüsse, reife Kastanien; Pinienkerne Mühlenfabrikate aus Getreide und Hülsenfrüchten, nämlich geschro fcene oder geschälte Körner, Graupe, Gries, Grütze, Mehl; gewöhnliches Backwerk (Bäckerwaare) Reis, geschälter und ungeschälter Olivenöl (Speiseöl) in Flaschen oder Krügen Olivenöl (Speiseöl) in Fässern Olivenöl in Fässern, amtlich denaturirt Ricinusöl in Fässern oder in Blechgefässen von mindestens 15 kilo gramm Bruttogewicht Rückstände, feste, von der Fabrikation fetter Oele, auch gemahlen Schmalz von Gänsen, sowie andere schmalzartige Fette, als: Oleo margarin, Sparfett (Gemisch von talgartigen Fetten mit Oel), Rindsmark (beef marrow) Erdwachs, gereinigt . Ungebleichtes oder gebleichtes Halbzeug aus Lumpen. . . Ungebleichter oder gebleichter Halbstoff zur Papierfabrikation aus Holz, Stroh, Esparto oder anderen Fasern; graues Lösch- und gelbes, rauhes Strohpapier ; Pappe mit Ausnahme der Glanz­uncl Lederpappe Packpapier, nicht unter b) oder d) begriffen, ungeglättet . . . . Packpapier, geglättetes Glanz-und Lederpappe ; Pressspäne Druck-, Schreib-, Lösch- und Seidenpapier aller Art Lithographirtes, bedrucktes, liniirtes, zu Rechnungen, Etiketten, Frachtbriefen, Devisen, u. s. w. vorgerichtetes Papier; Gold­und Silberpapier ; Papier mit Gold- oder Silbermuster ; durch­schlagenes Papier; imgleichen Streifen von diesen Papier­gattungen ; Malerpappe Waaren aus Papier, Pappe oder Pappmasse 60­30­4- — 4-— 1— 2' — 3­7-30 4 — 10-— 3 — frei 2*— frei 10­10­frei 1 — 3— 3 — 6 — 6 — 10-

Next

/
Thumbnails
Contents