Főrendiházi irományok, 1887. XIV. kötet • 742-757. sz.

Irományszámok - 1887-742

• 18 DCCXUI. SZÁM. Nommer des zur Zeit des Vertrags­abschlusses gilti ­gen alig. deutschen Zolltarifes Benennung der Gegenstände Mark per 100 kg. 13 aus a) o) 1. 2. 3. aus d) e) aus /; aus g) Holzkohlen Holzborke und Gerberlohe Bau- und Nutzholz: Roh oder lediglich in der Querrichtung mit der Axt oder Säge bearbeitet odar bewaldrechtet, mit oder ohne Rinde; eichene Fassdauben In der Richtung der Längsachse beschlagen oder auf anderem Wege als durch Bewaldrechtung vorgearbeitet oder zerkleinert; Fassdauben, welche nicht unter 1 fallen; ungeschälte Korb weiden und Reifenstäbe ; Naben ; Felgen und Speichen . . In der Pachtung der Längsachse gesägt ; nicht gehobelte Bretter gesägte Kanthölzer und andere Säge- und Schnittwaaren . Grobe, rohe, ungefärbte Böttcher-, Drechsler-, Tischler- und blos gehobelte Holzwaaren. und Wagnerarbeiten, mit Ausnahme der Möbel von Hartholz und der fournirten Möbel ; geschälte Korbweiden; grobe Korbflechterwaaren, weder gefärbt, gebeizt, lackirt, polirt, noch gefirnisst , Spangeflechte, ungefärbt , Hornplatten und rohe blos geschnittene Knochen platten .... Holz in geschnittenen Fournieren ; unverleimte, ungeheizte Par­quetbodentheile Hölzerne Möbel und Möbelbestandtheile, nicht unter d) und g) be griffen, auch in einzelnen Theilen in Verbindung mit unedlen Metallen, lohgarem Leder, Glas, Steinen (mit Ausnahme der Edel- und Halbedelsteine), Steinzeug, Fayence oder Porzellan ; andere Tischler-, Drechsler- und Böttcherwaaren und Wagner arbeiten, welche gefärbt, gebeizt, lackirt, polirt. gefirnisst oder auch in einzelnen Theilen mit den vorbenannten Materialien verarbeitet sind; verleimte, auch fournierte Parquetbodentheile, uneingelegt; grobes, ungefärbtes Spielzeug Holzspulen, gefärbt Feine Holzwaaren (mit ausgelegter oder Schnitzarbeit), feine Korb­flechterwaaren, sowie überhaupt alle unter d),e),f)undh) nicht begriffene Waaren aus vegetabilischen oder animalischen Schnitzstoffen mit Ausnahme von Schildpatt, Elfenbein, Perl mutter, Bernstein, Gagat, und Jet; auch in Verbindung mit anderen Materialien, soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20 fallen; Holzbronze Bronzirte, vergoldete oder versilberte Leisten und Rahmen; hol zernes Spielzeug mit Ausnahme des zu f) gehörigen, auch in Verbindung mit anderen Materialien, soweit es dadurch nicht unter Nr. 20 fällt • . . . . Spangepflechte, gefärbt; Möbel aus gebogenem Holz mit ornamen­tirt gepressten Theilen und ornamentirt gepresste Möbelbe­standtheile (dergleichen Sitzbretter u. s. w.) frei frei 020 oder 1 Fest­meter 1*20 030 oder 1 Fest­meter 180 080 oder 1 Fest meter 4*80 3-­1 — 1-50 to-— 5 — 30« 24* 10 —

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