Főrendiházi irományok, 1887. XIV. kötet • 742-757. sz.
Irományszámok - 1887-742
• 18 DCCXUI. SZÁM. Nommer des zur Zeit des Vertragsabschlusses gilti gen alig. deutschen Zolltarifes Benennung der Gegenstände Mark per 100 kg. 13 aus a) o) 1. 2. 3. aus d) e) aus /; aus g) Holzkohlen Holzborke und Gerberlohe Bau- und Nutzholz: Roh oder lediglich in der Querrichtung mit der Axt oder Säge bearbeitet odar bewaldrechtet, mit oder ohne Rinde; eichene Fassdauben In der Richtung der Längsachse beschlagen oder auf anderem Wege als durch Bewaldrechtung vorgearbeitet oder zerkleinert; Fassdauben, welche nicht unter 1 fallen; ungeschälte Korb weiden und Reifenstäbe ; Naben ; Felgen und Speichen . . In der Pachtung der Längsachse gesägt ; nicht gehobelte Bretter gesägte Kanthölzer und andere Säge- und Schnittwaaren . Grobe, rohe, ungefärbte Böttcher-, Drechsler-, Tischler- und blos gehobelte Holzwaaren. und Wagnerarbeiten, mit Ausnahme der Möbel von Hartholz und der fournirten Möbel ; geschälte Korbweiden; grobe Korbflechterwaaren, weder gefärbt, gebeizt, lackirt, polirt, noch gefirnisst , Spangeflechte, ungefärbt , Hornplatten und rohe blos geschnittene Knochen platten .... Holz in geschnittenen Fournieren ; unverleimte, ungeheizte Parquetbodentheile Hölzerne Möbel und Möbelbestandtheile, nicht unter d) und g) be griffen, auch in einzelnen Theilen in Verbindung mit unedlen Metallen, lohgarem Leder, Glas, Steinen (mit Ausnahme der Edel- und Halbedelsteine), Steinzeug, Fayence oder Porzellan ; andere Tischler-, Drechsler- und Böttcherwaaren und Wagner arbeiten, welche gefärbt, gebeizt, lackirt, polirt. gefirnisst oder auch in einzelnen Theilen mit den vorbenannten Materialien verarbeitet sind; verleimte, auch fournierte Parquetbodentheile, uneingelegt; grobes, ungefärbtes Spielzeug Holzspulen, gefärbt Feine Holzwaaren (mit ausgelegter oder Schnitzarbeit), feine Korbflechterwaaren, sowie überhaupt alle unter d),e),f)undh) nicht begriffene Waaren aus vegetabilischen oder animalischen Schnitzstoffen mit Ausnahme von Schildpatt, Elfenbein, Perl mutter, Bernstein, Gagat, und Jet; auch in Verbindung mit anderen Materialien, soweit sie dadurch nicht unter Nr. 20 fallen; Holzbronze Bronzirte, vergoldete oder versilberte Leisten und Rahmen; hol zernes Spielzeug mit Ausnahme des zu f) gehörigen, auch in Verbindung mit anderen Materialien, soweit es dadurch nicht unter Nr. 20 fällt • . . . . Spangepflechte, gefärbt; Möbel aus gebogenem Holz mit ornamentirt gepressten Theilen und ornamentirt gepresste Möbelbestandtheile (dergleichen Sitzbretter u. s. w.) frei frei 020 oder 1 Festmeter 1*20 030 oder 1 Festmeter 180 080 oder 1 Fest meter 4*80 3-1 — 1-50 to-— 5 — 30« 24* 10 —