Állami gimnázium, Nagykikinda, 1876

bizonyítványt mutathatnak fel és a felvételi vizsgálatot jó sí kénél teszik le, a tandíj fizetése alól részben vagy egészen felmentetnek. Azon esetre, ha a jövő tanév kezdetével a latin nyelv tanulására elegendő számú tanuló jelentkeznék, ezen tantárgy is fel fog vétetni a tantervbe. Bemerkungen bezüglich des künftigen Schuljahres. Die Aufnahme der Schüler erfolgt in den ersten Tagen des Monates September bei dem Direktor der Anstalt, wobei die Schüler in Begleitung der Eltern oder deren Stellvertre­ter erscheinen mögen. Vom 4. bis 15. September kann der Direktor, vom 15. bis 30. September die Pyofessorenkonfe- reuz noch Schüler aufnehmen. Später kann nur die Ober- sfihulbehörde unter der Bedingung einer abzulegenden Prü­fung die Aufnahme noch gestatten. Um in die I. Unterrealklasse aufgenommen zu werden ist notkwendig, dass der Aufzunehmende durch Vorlage des Tauf- oder Geburtsscheines das vollendete neunte Lebensjahr erweise und die Aufnahmsprüfung bestehe. Bei letzterer wird jenes Maas von Wissen gefordert, welches in den vier er­sten Jahreskursen der Volksschule erlangt werden kann, ins­besondere verständliches, flüssiges Lesen, Kenntniss des ein­fachen und erweiterten Satzes, Bekanntschaft mit den Re­gein der Orthographie, Uebung in den 4 Grundrechnungsar­ten mit ganzen Zahlen. Diese Prüfung ist unentgeldlich. Zur Aufnahme in die höheren Klassen ist die Vorlage des Zeugnisses über den mit Erfolg zurückgelegten vorhergehenden Jahrgang erfor­derlich oder hängt eventuell von einer mit Erfolg bestande­nen Aufnahmeprüfung ab. Das monatliche Schulgeld, welches immer im Vorhinein entrichtet werden muss, beträgt für einen jeden Schüler 8 fl. Arme Schüler, welche vorzügliche Zeugnisse aus der Volks­schule vorlegen und die Aufnahmsprüfung sehr gut bestehen,

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