Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 52. (2007)

SCHMIED-KOWARZIK, Anatol: Die 80-Millionenschuld und die wirtschaftlichen Ausgleichsverhandlungen zwischen Cisleithanien und Ungarn

So trat mit 1. Januar 1900 der Ausgleich und damit auch die Regelung der 80- Millionenschuld in Kraft. Am 31. Dezember 1899 zahlte Cisleithanien 30 Millionen für die 80-Millionenschuld und die Notenbank reduzierte dann die Schuld auf 30 Millionen. Beginnend mit 1900 hatte dann Ungarn fünfzig Jahre hindurch jährlich 360 000 Kronen - d. i. 180 000 Gulden - an die cisleithanische Finanzverwaltung zu zahlen. Im Wirtschaftsausgleich von 1907 kam es zu keiner weiteren Änderung in der Frage der ehemaligen 80-Millionenschuld. Da die 1900 eingeführte Kronenwährung im Verhältnis von 2:1 zum Gulden stand, betrug die ehemalige 80-Millionenschuld fortan und unverändert 60 Millionen Kronen" und wurde nie gänzlich abgezahlt, obwohl in beiden Teilen die finanziellen Voraussetzungen dafür vorhanden waren und auch der neuen Kronenwährung durch diese noch offene Schuld immer das Manko anhaftete, nicht gänzlich solide zu sein. Resümee Die 80-Millionenschuld, um die nach 1867 beide Teile der Monarchie und die Oesterreichische Nationalbank - die ab 1878 Oesterreichisch-ungarische Bank hieß - heftigst rangen, hatte ihre Ursache in der Finanz-, oder besser in der Militär- und Außenpolitik Österreichs von 1848 bis 1866. Durch ihren direkten Zusammenhang mit der desolaten Währungslage war sie eines der Symbole einer Politik, in der Außen- und Militärangelegenheiten Vorrang vor einer soliden Finanzpolitik besaßen. Da aber die Schuld selbst zinslos und zumindest bis 1876 gestundet war, belastete sie den Staatsschatz seit der Bankakte 1863 zunächst nicht. Dennoch konnte ohne ihre Rückzahlung nicht an eine Sanierung der Währung der Monarchie gedacht werden. Die Politik der Nichtberücksichtigung der Finanzen gehörte allerdings nach dem staatsrechtlichen Ausgleich von 1867 der Vergangenheit an, der Staatshaushalt in beiden Teilen der Monarchie war im Allgemeinen solide.1“ Was blieb, waren die Folgen der verfehlten Machtpolitik des Kaisertums Österreich vor 1867: ungedecktes Staatspapiergeld, enorme Staatsschulden im Allgemeinen und eben auch die 80-Millionenschuld im speziellen. Mit der dualistischen Struktur der Monarchie änderte sich das Wesen der 80- Millionenschuld grundlegend. Von einem Symbol verfehlter Großmachtpolitik wurde sie zu einem der vielen Indikatoren aus dem Bereich der Problematik des Wirtschaftsausgleiches für das Funktionieren des Dualismus. Da sie - weil zinslos und gestundet - zunächst keine Kosten verursachte - sieht man von den rund 340 000 Gulden ab, die 1868 ihretwegen entstanden waren -, musste an ihre Die 80-Millionenschuld und die wirtschaftlichen Ausgleichsverhandlungen Hölzl : Ausgleichsverhandlungen, Bd. 2, S. 509. 100 Spitzmüller: Währungsreform, S. 342-344. 223

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