Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 52. (2007)

SCHMIED-KOWARZIK, Anatol: Die 80-Millionenschuld und die wirtschaftlichen Ausgleichsverhandlungen zwischen Cisleithanien und Ungarn

1. Die Idee einer Lösung durch ein Schiedsgericht Schon die Regierungsverhandlungen blieben zu Beginn stecken, da die cisleithanische Regierung des Fürsten Adolf von Auersperg nicht bereit war, auf eine ungarische Mithaftung und Mitfinanzierung bei der 80-Millionenschuld zu verzichten und die ungarische Regierung Kalman (Koloman) Tiszas hingegen auf dem Standpunkt verharrte, von dieser Schuld in keinster Weise betroffen zu sein. Daher und da auch eine Kompromisslösung in dieser Frage wegen der diametral entgegen gesetzten Meinungen nicht möglich schien, gelang es beiden Regierungen in ihren Verhandlungen 1875-1877 nicht, sich auf ein Konzept in der Regierungsvorlage zu einigen. Weil aber ein Ausgleich auch in dieser Frage zu einer Lösung kommen musste, da die 80-Millionenschuld mit der Privilegierung der Notenbank in untrennbarem Zusammenhang stand, musste eine Einigung beider Regierungen in dieser Frage erzielt werden. So kamen diese zwar in der Sache selber nicht überein, aber sie schlugen den Weg vor, auf dem die Einigung erreicht werden konnte. Dieser Streitpunkt sollte zunächst beiden Legislativen vorgelegt werden - also dem ungarischen Reichstag und dem cisleithanischen Reichsrat. Wenn diese sich nicht über die Schuld einigen konnten - was anzunehmen war, da selbst die Regierungen daran gescheitert waren -, so wäre ein Schiedsgericht anzurufen. Dies sollte aus je einem von Cisleithanien und Ungarn zu bestimmenden Vertreter und einem von beiden zu wählenden Vorstand bestehen.23 Einige Zeit lief die Diskussion noch, ob das zu wählende dritte Mitglied der Schiedskommission unbedingt ein Ausländer beider Staaten sein müsse, und ob als Schiedsgericht nicht gleich eine auswärtige Institution angerufen werde sollte, Die 80-Millionenschuld und die wirtschaftlichen Ausgleichsverhandlungen 23 „Der Herr Ministerpräsident erstattet Bericht über das Resultat der bezüglich der zwischen den beiden Theilen der Monarchie bestehenden wirtschaftlichen Fragen in jüngster Zeit mit den Mitgliedern der österreichischen Regierung gepflogenen Verhandlungen und trägt vor, daß in Betreff sämtlicher Fragen die Vereinbarung erzielt wurde, und daß blos die Art der Lösung der 80 Millionen Bankschuld auf größere Schwierigkeiten gestoßen ist. Nachdem keine der beiden Regierungen es für möglich hielt ihren Standpunkt aufgeben zu können und es sich sonach als unmöglich erwies, die gegensätzlichen Standpunkte der beiden Regierungen auszugleichen, - wurde diesbezüglich die Vereinbarung getroffen, daß behufs Versuches der Lösung dieser Frage die Mitwirkung der Legislativen in Anspruch genommen werden möge und inwiefeme die Lösung auch auf diese Weise nicht gelingen sollte, die Frage dem Schiedssprüche eines Schiedsgerichtes zu unterwerfen. Nach Ansicht des Herrn Ministerpräsidenten müßte die dem Schiedsgericht vorzulegende Frage folgende sein: ob die fragliche Bankschuld von 80 Millionen unter jene Staatsschulden in Betreff welcher der G.A. XV:1867 verfügt, mitinbegriffen sei, oder nicht? gleichzeitig sollte in bestimmter Weise ausgesprochen werden: welche Folgen eine solche Entscheidung zu haben hat, wenn die obschwebende Frage entweder von den beiderseitigen Legislativen durch das Gesetz oder durch das Schiedsgericht mittels Urtheiles nach irgendwelcher Richtung entschieden wird, damit bei dieser Gelegenheit die Frage der 80 Millionen-Schuld jedenfalls der definitiven Lösung zugeführt werde.“ Vgl. Haus- Hof- und Staatsarchiv Wien, Kabinettskanzlei, deutsche Übersetzung der ungarischen Ministerratsprotokolle [in Hinkunft: HHStA, Kab. Kanzlei, ungarische Ministerratsprotokolle], Ministerrat vom 27. September 1876, C.Z. XL, Punkt 1. 185

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