Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 52. (2007)

SCHMIED-KOWARZIK, Anatol: Die 80-Millionenschuld und die wirtschaftlichen Ausgleichsverhandlungen zwischen Cisleithanien und Ungarn

I. Die Problematik der 80-Millionenschuld Die seit seinem Regierungsantritt 1848 unternommenen Versuche Franz Josephs, Ungarn in das österreichische Kaisertum zu integrieren, waren nach der Niederlage seiner Truppen bei Königgrätz gegen die preußischen Armeen endgültig undurchführbar geworden. Das eigentliche Königgrätz, das Franz Joseph zwang, sich mit Ungarn zu einigen, war aber weniger die vollständige Niederlage der österreichischen Nordarmee, als vielmehr die danach gänzlich unhaltbar gewordene Finanzlage der Monarchie. Alle Versuche der österreichischen Finanzminister, die nach 1848 gänzlich desolat gewordenen Staatsfinanzen wieder zu sanieren, wurden durch militärische Abenteuer wieder zunichte gemacht - so die bewaffnete Neutralität während des Krimkrieges 1854-1856 und der Krieg gegen Sardinien- Piemont und Frankreich 1859.3 Auch dem umfassendsten Versuch Finanzministers Ignaz Edler v. Plener einer Finanzkonsolidierung durch die Revision der Statuten der Notenbank der Monarchie, der Oesterreichischen Nationalbank, war letztlich durch die österreichische Beteiligung am deutsch-dänischen Krieg 1864 und schließlich durch den preußisch-deutschen Krieg 1866 kein Erfolg beschieden.4 Grundvoraussetzung der Vermeidung eines Staatsbankrottes war eine innenpolitische Stabilisierung, und dies bedeutete in erster Linie eine Einigung mit dem ungarischen Teil der Monarchie über die Stellung Ungarns innerhalb der Monarchie. 1. Der staatsrechtliche österreichisch-ungarische Ausgleich von 1867 Diese Einigung zwischen Franz Joseph und den führenden ungarischen politischen Kreisen um Ferenc (Franz) Deak und Gyula (Julius) Graf Andrassy fand ihren Ausdruck in der Ernennung Andrassys zum ungarischen Ministerpräsidenten am 18. Februar 1867, der Krönung Franz Josephs zum ungarischen König am 8. Juni sowie schließlich und besonders der Sanktionierung des ungarischen Gesetzartikels XII vom Jahre 1867 über die zwischen den Ländern der ungarischen Krone und den unter der Herrschaft Seiner Majestät stehenden übrigen Ländern obwaltenden Verhältnisse von gemeinsamem Interesse und über den Modus ihrer Erledigung am 12. Juni 1867. Durch dies rein ungarische Gesetz wurde die innere Die 80-Millionenschuld und die wirtschaftlichen Ausgleichsverhandlungen 3 Zur finanziellen Situation der Monarchie in der Zeit des Neoabsolutismus allgemein vgl. B r a n d t, Harm-Hinrich: Der österreichische Neoabsolutismus. Staatsfinanzen und Politik 1848-1860, 2 Bde. Göttingen 1978; sowie für 1856: Die Protokolle des österreichischen Ministerrates 1848-1867, Bd. 111/4, bearbeitet von Waltraud Heindl, Wien 1987, S. XVII, und zur finanziellen Situation nach 1859 vgl. Die Protokolle des österreichischen Ministerrates, Bd. V/3, bearbeitet von Stefan Malfèr, Wien 1985, S. IX. 4 Zu 1864 vgl. Die Protokolle des österreichischen Ministerrates, Bd. V/7, bearbeitet von Thomas KleteCka und Klaus Koch, Wien 1992, S. XXXII-XXXIII und zu 1866; Die Protokolle des österreichischen M i ni st erra tes, Bd. VI/2, bearbeitet von Horst Brettner-Messler, Einleitung von Friedrich Engel-Janosi, Wien 1973, S. XLHI-XLVIII. 177

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