Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 51. (2004)

ORTLIEB, Eva: Die „Alten Prager Akten“ im Rahmen der Neuerschließung der Akten des Reichshofrats im Haus-, Hof- und Staatsarchiv in Wien

Eva Ortlieb Für die Neuverzeichnung gilt, dass alle im AB 1/16 verzeichneten Causen, deren Akten in andere Bestände umgelegt wurden, in die Datenbank übernommen werden, vorerst mit den aus dem Behelf hervorgehenden Angaben. Dasselbe gilt für Einträge, deren zugehörige Akten nicht mehr auffindbar sind. Damit wird — anders als in Teilen der Reichskammergerichtsaktenverzeichnung89 - vom Prinzip des Ist-Zustands des erfassten Bestands abgewichen. Nur auf diese Weise können jedoch Informationsverluste beim Übergang vom Behelf zur Datenbank vermieden werden. Der Anteil derjenigen Vorgänge, die im AB 1/16 aufscheinen, ohne dass sich die zugehörige Überlieferung in den APA erhalten hat, beläuft sich auf insgesamt knapp ein Fünftel der Behelfeinträge. Die vorhandenen Akten bearbeitet die Neuverzeichnung Karton für Karton. Dabei hat es sich - ebenso wie bei der Erfassung der Akten des RKG - als sinnvoll erwiesen, den Bestand im Zusammenhang mit den Verzeichnungsarbeiten neu zu ordnen. In einem ersten Schritt wird die Abfolge der Causen in den Kartons gemäß den Vorgaben des AB 1/16 wiederhergestellt. Der zweite Schritt gilt der inneren Ordnung der Akten zu jedem einzelnen Fall. Die erhaltenen Stücke werden - so weit möglich - nach ihren Präsentationsdaten in eine chronologische Reihe gelegt und verloren gegangene Zusammenhänge (Anschreiben und ihre Beilagen) rekonstruiert. Das Anbringen einer Foliierung fixiert die festgelegte Reihenfolge der Akten und fungiert zugleich als Grundlage sowohl für die Lokalisierung eines einzeln verzeichneten Stücks innerhalb des Kartons (RHR 13/ Entscheidungen, RHR 14/Darin-Vermerke) als auch für die Angabe des Aktenumfangs (RHR 16/Überlieferung). Allerdings konnte die Ordnung des Gesamtbestands aus arbeitsökonomischen Gründen nicht vor dem Beginn der Verzeichnung durchgeführt werden, sondern erfolgt parallel zur Erstellung der Datenbank. Dieser Umstand bedingt, ebenso wie die häufige Unvollständigkeit des Materials und die Unmöglichkeit, jedes Stück zur Gänze zu lesen, gewisse Inkonsequenzen. Auch eine erhalten gebliebene zeitgenössische Ordnung fordert in gewissem Ausmaß Respekt. So können beispielsweise neu aufgefundene Akten zu einer noch nicht erfassten Causa in den entsprechenden Karton umgelegt werden, nicht jedoch zusätzliches Material zu bereits verzeichneten Fällen, da sonst stets neu foliiert werden müsste. Neu aufgefundene Vorgänge, die nicht im Behelf verzeichnet sind, können nur an der ihnen nach Alphabet und Chronologie 89 Weber, Raimund J.: Einleitung. In: Akten des Reichskammergerichts im Hauptstaatsarchiv Stuttgart A-D. Bearb. von Alexander Brunotte und Raimund J. Weber. Stuttgart 1993 (Veröffentlichungen der staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg 46/1), S. 9-99, hier S. 57. 616

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