Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 51. (2004)

ORTLIEB, Eva: Die „Alten Prager Akten“ im Rahmen der Neuerschließung der Akten des Reichshofrats im Haus-, Hof- und Staatsarchiv in Wien

Die .Alten Prager Akten’ im Rahmen der Neuerschließung der Akten des Reichshofrats dazu geführt, dass groß angelegte Erschließungsinitiativen bisher unterblieben sind.7 8 Auch dieser Umstand hat zur Zurückhaltung der Forschung beigetragen. Bis heute ist die Suche nach geeigneten Quellen für eine Studie vor dem Hintergrund der bestehenden Findmittel eine unter Umständen zeitaufwändige und gelegentlich nur geringe Aussichten auf Erfolg eröffnende Aufgabe. Die reichshofrätlichen Akten sind - sofern sie nicht nach dem Ende des Alten Reichs an die Betroffenen abgegeben wurden oder überhaupt verloren gegangen sind9 — in mehreren Serien überliefert.10 Zu den Abteilungen der sog. Judicialia, der eigentlichen Gerichtsakten, kommen die Akten der Gratialregistratur, die auf die Funktion des RHR als für die kaiserlichen Reservatrechte (Privilegienerteilung, Lehenswesen) zuständige Behörde zurückgehen. Darüber hinaus enthält das Reichshofratsarchiv organisatorisches Material wie die reichshofrätlichen Protokolle, Personal- und Verfassungsakten sowie den schriftlichen Niederschlag der sog. Hofkommission, die nach der Auflösung des RHR 1806 die Verwaltung seiner Akten übernahm. Reichshofrats- und auf den RHR bezügliche Akten finden sich auch in anderen Beständen des HHStA.11 Erschlossen wird 7 Nach dem Ende des Alten Reichs kam es zu einigen Abgaben von Akten an die Betroffenen, im Wesentlichen blieb das Archiv jedoch erhalten: Battenberg, Friedrich: Reichshofratsakten in den deutschen Staatsarchiven. Eine vorläufige Bestandsaufnahme. In: Reichshofrat und Reichskammergericht (wie Anm. 3), S. 221-240. 8 Nach dem Zweiten Weltkrieg hat sich insbesondere Otto Friedrich Winter um die Verzeichnung der Reichshofratsakten bemüht und zu einigen Serien der Gratialia und Feudalia Repertorien erstellt (AB 1/29, 1/34, 1/35, vgl. Stropp, Robert: Neuordnung und Neuaufstellung der Archivbehelfe des Haus-, Hof- und Staatsarchivs. In: MÖStA 17/18 [1964/65], S. 611-639). Nur Demonstrationszwecken diente der Versuch, die Informationen der alten Repertorien EDV-gestützt zu erfassen: Auer, Leopold: Das Archiv des Reichshofrats und seine Bedeutung für die historische Forschung. In: Friedenssicherung und Rechtsgewährung. Sechs Beiträge zur Geschichte des Reichskammergerichts und der obersten Gerichtsbarkeit im alten Europa. Hrsg, von Bernhard Diestelkamp und Ingrid Scheurmann. Bonn, Wetzlar 1997, S. 117-130, hier S. 118-120 mit Anm. 7 und 10. Für einzelne Segmente der reichshofrätlichen Tätigkeit ist der Anteil der verlorenen Akten übereinstimmend auf ca. 50 Prozent beziffert worden: Freitag, Tobias - Jörn, Nils: Zur Inanspruchnahme der obersten Reichsgerichte im südlichen Ostseeraum 1495-1806. In: Die Integration des südlichen Ostseeraums in das Alte Reich. Hrsg, von Nils Jörn und Michael North. Köln, Weimar, Wien 2000 (Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich 35), S. 39-141, hier S. 47; Ortlieb, Eva: Im Auftrag des Kaisers. Die kaiserlichen Kommissionen des Reichshofrats und die Regelung von Konflikten im Alten Reich (1637-1657). Köln, Weimar, Wien 2001 (Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich 38), S. 127. 10 Auer: Archiv (wie Anm. 8). 11 Zu verweisen ist in diesem Zusammenhang insbesondere auf die Bestände Reichshofkanzlei, Kleinere Reichsstände (AB 11/12) sowie auf das Mainzer Erzkanzlerarchiv (MEA), das einen eigenen Bestand ,RHR’ enthält: Inventar des Aktenarchivs der Erzbischöfe und Kurfürsten von Mainz. Bd. 1: Inventar 595

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