Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 51. (2004)

DEUSCH, Engelbert: Ein Versuch die österreichische Protektion auf das Fürstentum Montenegro auszudehnen

Engelbert Deusch Wenn sich die politischen Zwecke nur auf das Kronland Dalmatien beziehen, wäre das Staatsministerium zuständig. Sollte sich der politische Zweck auf den Kaiserstaat insgesamt beziehen, hätte das Außenministerium einzustehen. Unter diesem Gesichtspunkt kann ich nun versichern, dass ich den Berichten, welche mir seit meinem Amtsantritte zukamen, nichts zu entnehmen vermöchte, was die Verteilung von Subventionen, wie sie im Jahre 1863 der seitdem in den Ruhestand übergetretene Freiherr v. Mamula projektierte, im Hinblicke auf die äußere Politik Österreichs so dringend empfehlen würde. Dort, wo Subventionen in den türkischen Nachbarländern Dalmatiens nach der Überzeugung des Ministeriums des Äußern am rechten Platze erscheinen, sind sie entweder ohnehin schon aus den zu solchen Leistungen berufenen orientalischen Stiftungsfonden zugestanden oder sie werden unter speziellen Umständen von Seiner Majestät dem Kaiser sogar aus Allerhöchstdessen Privatmitteln gewährt. Außenminister Graf Mensdorff vertrat in der Budgetkommission ebenfalls die Meinung, dass er nur jene Auslagen verantworten könne, die ihm verrechnet werden. Der Außenminister schlug der Budgetkommission vor, in ihrem Vortrag an den Kaiser diesen zu ersuchen, die Ausführung des Projektes des Freiherrn von Mamula bei den derzeitigen politischen und finanziellen Verhältnissen nicht weiter zu verfolgen. Mittlerweile würde es nur ersprießlich sein können, wenn der neue Gouverneur von Dalmatien dahin wirken wollte, dass die ihm unterstehenden k. k. Grenzbehörden sich mit den benachbarten türkischen im guten Einvernehmen erhalten. Nach den Anzeigen des k. k. Vizekonsulates in Mostar und der Internuntiatur in Constantinopel wurde namentlich in der letzten Zeit dieses Einvernehmen durch die gedachten k. k. Behörden auf harte Proben gestellt.45 Trotz verschiedener Abwehrgesten der Minister waren auch 1865 und 1866 je 20 000 fl im Sinne Mamulas vorhanden - der Wunsch des Kaisers, der von der Generaladjutantur mitgeteilt wurde, genügte zur Beschaffung; sonst hätte der Reservefond schon viel früher erschöpft sein müssen. Aus der Höhe der Anforderungswünsche und den wenigen .Abrechnungen“ einzelner Ministerien geht ein Zweifel hervor. Die Generaladjutantur ist für mich das Superministerium, das im Hintergrund die Fäden zog. 1865 war wie im Jahr 1866 im Etat des Staatsministeriums unter dem Titel „Unterstützung der Flüchtlinge aus Montenegro, Bosnien und der Hercegovina“ 50 000 fl eingestellt, wovon 20 000 fl für den Reservefond des Jahres 1853 verwendet wurden. Rund 5 000 fl waren Unterstützungsbeiträge für die Familie Petrovic Njegus, 15 000 wurden 1866 dem Außenministerium übertragen. Generaladjutant Crenneville begründete das Vorhandensein von 20 000 fl im Etat des Staatsministeriums trotz vorhergehender Ablehnung mit ursprünglich anderer 45 Entwurf einer Auseinandersetzung S. E. des Herrn Ministers d. Äußern für die Budgetkommission, Wien, 30. Sept 1865, Konzept. Note des Staatsministers an den 1. Generaladjutanten Seiner Majestät, Grafen Crenneville, Wien, 11. November 1865, Z. 4.531/ST. M. Abschrift für den Außenminister. AR F 27/46. 158

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