Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 50. (2003) - 200 Jahre Russisches Außenministerium

AUGUSTYNOWICZ, Christoph: „Ablegations-negocien von keiner erhöblichkeit“? – Wirken und Wirkung der Moskauer Großgesandtschaft in Wien 1687

„Ablegations-negocien von keiner, erhöblichkeit“? Diplomatie ein.54 Der Gesandte Frangois Gaston Marquis de Béthune setzte sich wieder verstärkt für einen Thronkandidaten der französischen Partei ein, eine Zu­sammenkunft mit ihm war dem kaiserlichen Informanten jedoch nicht ermöglicht worden. Anhänger der französischen Partei bemühten sich, eine Vereinigung pol­nisch-litauischer mit russischen Streitkräften zu verhindern; die Soldaten der pol­nisch-litauischen Armee hatten bereits längere Zeit keinen Sold erhalten, die Kosa­ken könnten gegen die Interessen des Kaisers mobilisiert werden, warnte der Infor­mant. Außerdem sei es äußerst unsicher, mit Polen-Litauen zu korrespondieren, zahlreiche Briefe aus dem Ausland seien abgefangen worden. Die Kontakt- und Einflussnahme mittels genealogischer Verflechtung französischer und polnischer Adeliger werde betrieben, wenn auch mit mäßigem Erfolg. Béthunes Gattin sei zwar in Polen äußerst beliebt, von der geplanten Verheiratung des Krongroßhet- mans Stanislaw Jan Jablonowski mit einer Französin wusste der Informant jedoch zu berichten, der Hetman sei „nicht zu diesem bissen sehr hungrig“.34 35 Schon bei den ersten Gesprächen mit Seremetev und seinen Kollegen hatte die kaiserliche Kommission das Projekt eines österreichisch-russischen Bündnisses erörtert; diese Überlegungen mussten nun abgeschlossen werden. Ein Teil der Räte befürwortete ein Bündnis im Sinne des guten Verhältnisses zu Polen-Litauen. Die andere Partei äußerte, der Pflege der Beziehungen zu Polen-Litauen habe indirekt bereits Zierowsky im Jahr 1684 Genüge getan. Übereinstimmung herrschte unter den Kommissionsmitgliedern darüber, dass der Kaiser durch ein Bündnis mit Mos­kau Verpflichtungen übernehmen müsse. Er wäre unter Umständen gezwungen, den Krieg gegen das Osmanische Reich unabhängig von den eigenen Interessen fortzu­setzen. Die in der Kommission vertretenen Räte einigten sich daher, dem Kaiser die Aufrechterhaltung des guten, jedoch formlosen Verhältnisses zu Moskau, die Kenntnisnahme des Friedensschlusses mit Polen-Litauen - und damit implizit der geänderten Machtverhältnisse im Osten - und die Andeutung politisch-militärischer Koordinationsbereitschaft zu empfehlen.36 Die Skepsis gegenüber einem - übrigens auch von Moskauer Seite äußerst zurückhaltend betriebenen - Bündnisvertrag blieb charakteristisch für die kaiserliche Politik.37 34 N.N. an Leopold I„ o. O. 1687 März 28, deutsche Übersetzung, HHStA Wien, Russland I, Kart. 15, Jänner - März 1687, fol. 86r-87'. 35 Ebenda, fol. 87'. 36 Gutachten der kaiserlichen Räte, Wien 1687 April 2, HHStA Wien, Russland I, Kart. 15, April 1687, fol. llv-13v. 37 Auch die Moskauer Gesandten waren in der Frage eines Bündnisabschlusses zur Zurückhaltung angewiesen, vgl. Pamjatniki 6 Sp. 1262; über ein Bündnis heißt es, „dass weilen von Muscowiti- scher seiten vom foedere nichts gemeldet wird, auch davon zu abstrahim seye“, bezüglich des Zu­sammenhanges zwischen eigenhändiger Übergabe kaiserlicher Antwortschreiben als Gegenleistung für die Gewährung des katholischen Ritus in Moskau sollte ohne ausdrückliche Erwähnung einer Bedingung so formuliert werden, dass „die conditio gleichwol ipso facto stipulirt bleibe“, Gutachten der Kommission Wien 1687 April 17 und 20, HHStA Wien, Russland I, Kart. 15, April 1687, fol. 67' und 101v. 51

Next

/
Thumbnails
Contents