Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 49. (2001) - Quellen zur Militärgeschichte – 200 Jahre Kriegsarchiv
TEPPERBERG, Christoph: Das Militärmatrikelwesen in Österreich
Christoph Tepperberg des Krieges aus der zivilgeistlichen Jurisdiktion exemiert' und im Jahre 1689 diese Exemption auch auf den Friedensstand der kaiserlichen Armee ausgedehnt. 1720 wurde die Exemption bestätigt und die militärbischöfliche Jurisdiktion dem jeweils vom Kaiser zu ernennenden Obersten Feldkaplan (,, Vicarius apostolicus castrensis vel campestris “) übertragen.1 * * 4 * Diese Exemption aus dem zivilgeistlichen Jurisdiktionsbereich führte zu ständigen Rechtsstreitigkeiten zwischen den Diözesanbischöfen und dem Obersten Feldkaplan. Es kristallisierte sich schließlich der Grundsatz heraus, dass die mobilen Armeekörper (die ,,militia vaga“) in den Bereich der Militärseelsorge, die Militärpersonen mit festem Wohnsitz aber (die „militia stabilis") in den Bereich der Zivilseelsorge gehören sollen. Unter Kaiserin Maria Theresia erschien am 21. Oktober 1752 ein Verzeichnis der „ad militiam vagam et stabilem “ gehörigen Militärkörper, Anstalten und Militärpersonen. Demnach zählte „ad militiam vagam" das Militär im engeren Sinne, nämlich die k. k. Regimenter, die Festungen, der Generalstab, das Fuhrwesen, das Artilleriekorps u.s.w., während insbesondere die Militärgrenze und die Militärpensionisten „ad militiam stabilem “ gehörten.' In die Ara Maria Theresias und Josephs II. fielen grundlegende Reformen der staatlichen Verwaltung und der k. k. Armee! Im Zuge dessen kam es auch zu einschneidenden Veränderungen in der Militärseelsorge. Mit 1. Dezember 1773 erfolgte die Gründung des k. k. Apostolischen Feldvikariats, das 1774 der obersten militärischen Zentralstelle, dem k. k. Hofkriegsrat, unterstellt wurde und nunmehr bis 1918 als ständige Aufsichtsbehörde über die Militärgeistlichkeit fungierte. Dieser geistlichen Oberbehörde wurde als Verwaltungskanzlei das Feldkonsistorium beigegeben.6 Als geistliche Mittelbehörden wurden im Jahre 1775 neun Feldsuperiorate sy- stemisiert, die ihren Standort beim jeweiligen Landes-Generalkommando hatten.7 1 Bjelik: Militär-Seelsorge, S. 21 und S. 35; Kinzl: Darstellung der historischen Grundlagen, S. 127. 4 Österreichisches Staatsarchiv Wien, Kriegsarchiv [in Hinkunft: KA], Hofkriegsrätliches Kanzleiarchiv, IV Nr. II (Päpstliches Breve, Clemens XI., 28. Juni 1720); gedruckt bei Bj e 1 i k : Militär- Seelsorge, S. 359 - 365; vgl. auch Leonhard, Johann Michael: Verfassung der Militär- Seelsorge in den k. k. österreichischen Staaten, mit Rücksicht auf die Rechte und Pflichten des Civil-Clerus in militär-geistlichen Angelegenheiten. Wien 1842, S. 5. ' Dieses Verzeichnis wurde in den Jahren 1771 und 1777, insbesondere aber mit Reskript vom 5. Oktober 1808 entsprechend den organisatorischen Veränderungen der k. k. Armee adaptiert; vgl. Bj el i k : Militär-Seelsorge, S. 36 - 40 und S. 89 - 96; Leonhard: Verfassung der Militär- Seelsorge, S. 19 - 27; Kinzl: Darstellung der historischen Grundlagen, S. 127. 6 KA, Hofkriegsrätliches Kanzleiarchiv, IV Nr. 26 (Päpstliches Breve vom 22. Dezember 1773); Bjelik: Militär-Seelsorge, S. 86 -88;Leonhard: Verfassung der Militär-Seelsorge, S. 6 f. 7 Bjelik: Militär-Seelsorge, S. 130 - 132; Kinzl: Darstellung der historischen Grundlagen, S. 126. 60