Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 48. (2000)
AGSTNER, Rudolf: Österreichische Konsulate in der Schweiz
Rudolf Agstner einflußreichen, angesehenen Stellung die sein Haus in der hiesigen Handelswelt einnimmt, und dessen nützliche und verbreitete Connexionen mit den höchsten politischen Notabilitäten [...].2 Durch Ah. Entschließung vom 26. August 1858 erfolgte die Enthebung Lionels „mit dem Ausdruck der besonderen Ah. Zufriedenheit“ und die Bestellung des Anthony Freiherm von Rothschild zum unbesoldeten k. k. Generalkonsul in London. Als dieser am 4. Januar 1876 starb, empfahl der k. u. k. Botschafter in London Nathaniel Freiherr von Rothschild als geeigneten Nachfolger, der Abgeordneter zum Unterhaus und ältester Sohn des damaligen Chefs des Hauses Rothschild in London war. Schließlich ging das Ehrenamt kaum sechs Wochen später durch Ah. Entschließung vom 16. Februar 1876 aber nicht auf Nathaniel, sondern auf dessen jüngeren Bruder Alfred, einen Sohn Lionels über, der es bis zur am 12. August 1914 erfolgten Kriegserklärung Großbritanniens an Österreich-Ungarn versah. In Paris waren nur zwei Rothschilds k. k. (k. u. k.) Honorargeneralkonsuln. James Baron Rothschild versah das Amt bis zu seinem Tod am 15. November 1868; kaum zwei Wochen später, am 28. November 1868, wurde sein Sohn Gustav zum k. u. k. Honorargeneralkonsul bestellt. Er versah das Amt bis zu seinem Tod am 28. November 1911, womit nach 90 Jahren die Rolle der Rothschilds als ehrenamtliche Vertreter Wiens an der Seine zu Ende kam. Bewerber um den — prestigeträchtigen - Posten eines k. k. bzw. k. u. k. Honorarkonsuls mussten in ihrem Bewerbungsgesuch die schriftliche Erklärung abgeben daß Bewerber sich um den Posten in [...] bewirbt und willens ist, die konsularischen Funktionen unentgeltlich, ohne Anspruch auf Kostenersatz, bloß mit dem Rechte zum Bezüge der tarifmäßigen Konsulargebühren zu bekleiden und seinen amtlichen Obliegenheiten, insbesondere bezüglich regelmäßiger Berichterstattung, gewissenhaftest nachzukommen. Der von der Vorgesetzten Stelle nach Wien vorzulegende Emennungsvorschlag musste zahlreiche Angaben enthalten: voller Vor- und Familienname, genaues Geburtsdatum, Religion, Staatsangehörigkeit, Zuständigkeit, curriculum vitae, Studiengang, Sprachkenntnisse, Militärverhältnis, Beruf, Familien- und Vermögensverhältnisse, soziale Stellung, Fähigkeiten, genaue Adresse, Angabe, ob Vorgeschlagener schon ein anderes Konsularamt leitet, auf das er eventuell Verzicht leisten müßte, ehe er ernannt wird. Bei Vorschlag fremder Staatsangehöriger - und dies war in vielen Staaten mangels geeigneter Österreicher oder Ungarn der Regelfall - musste ausdrücklich festgestellt werden, dass am Dienstorte kein zur Ernennung geeigneter österreichischer oder ungarischer Staatsangehöriger wohnhaft war. Interessant war die Bestimmung, dass Schifffahrtsagenten und Schiffsmakler von der Ernennung zu Honorarkonsuln 2 Österreichisches Staatsarchiv Wien [in Hinkunft: ÖStA], Haus-, Hof- und Staatsarchiv [in Hinkunft: HHStA], Administrative Registratur [in Hinkunft: AR], F 4, K 293, ÖG London XLVI vom 28. Juli 1858. 6