Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 47. (1999)

GÖBL, Michael: Wappensprüche, Devisen, Monogramme und Zahlen in den von den Reichs- und Hofkanzleien gewährten Wappen. Vom Ausgang des Mittelalters bis zum Ende der Monarchie

Michael Gobi sehen. Monogramme können sich einerseits auf die Anfangsbuchstaben, die Initia­len, des Namens der Wappenträger beziehen oder auf den Namen jenes Herrschers, der das Wappen verliehen hat. Charakteristisch sind die besonders vielen Mono­gramme der Herrscher mit ihren jeweiligen Ordnungszahlen (C.V., C.VI., F, F.I., F.H., F.III., J.I., J.IL, L, L.I. oder M.T.). Einige der ältesten Devisen überhaupt sind das „AEIOU“ Kaiser Friedrichs III., oder das „Plus ultra“ Kaiser Karls V. Bekannt wurden auch die Wahlsprüche ande­rer Herrscher, z. B. in Preußen „Suum cuique“ (Jedem das Seine), „Gott mit uns“, in England „Ich dien“, „Dieu et mon droit“, oder der Wahlspruch Kaiser Franz Josephs I. „Viribus unitis“ (Mit vereinten Kräften). Während diese Herrscher- Devisen nicht unbedingt an ein Wappen gebunden sind, da sie auch für sich allein stehen können, treten die hier erfaßten Wappensprüche immer im Zusammenhang mit einer heraldischen Darstellung auf und sind in diese eingebettet. Devisen und Wahlsprüche wurden als auszeichnende Beigaben der Wappen des höheren Adels angesehen, jedoch kommen auch viele Beispiele des niederen Adels vor, die sich auf diese Weise einen heraldischen Beischmuck verschafften. Wäh­rend Devisen im 16. und 17. Jahrhundert auf Wappen nur vereinzelt Vorkommen und keiner besonderen Bewilligung unterworfen waren, so schwillt ihre Zahl im 18. und besonders im 19. Jahrhundert stark an. So wie der Entwurf des eigenen Familienwappens der eigenen freien Gestaltung überlassen war, abgesehen von den heraldischen Grundsätzen, so unterlag auch die Wahl der Devise zunächst keinen besonderen Beschränkungen. Erst das massenhafte Auftreten ab dem 18. Jahrhun­dert, führte zu einer gewissen Reglementierung bei der Auswahl. Beispielsweise durften diejenigen Devisen nicht verwendet werden, die mit den Wahlsprüchen einiger hoher Orden, wie z. B. der Devise des militärischen Maria-Theresien- Ordens: „Fortitudini“ (Der Tapferkeit), ident waren. Devisen wurden zugleich mit dem Wappen verliehen und bedurften einer beson­deren Bewilligung durch den Ministerpräsidenten. Sie konnten in deutscher und lateinischer Sprache abgefaßt sein. War der Diplomtext in der lateinischen Expedi­tion der Reichskanzlei ausgefertigt worden, so erfolgte auch eine allfällige Devise in lateinischer Sprache. Nur ausnahmsweise und mit besonderer Begründung sind auch fremdsprachige Devisen bewilligt worden. Devisen kommen in folgenden Sprachen vor: Deutsch, Latein, Ungarisch, Französisch, Englisch, Italienisch, Spa­nisch, Griechisch, Arabisch, Irisch, Kroatisch, Holländisch, Polnisch und Schwe­disch. Die überwiegende Mehrheit der Devisen ist jedoch in lateinischer Sprache abgefaßt, gefolgt von den deutschen Devisen; die übrigen Sprachen sind nur ver­einzelt vertreten. In das Register der Devisen wurden auch alle von den Reichs­oder Hofkanzleien nicht bewilligten Devisen aufgenommen und als solche gekenn­zeichnet. Es kam auch vor, daß einige Familien anläßlich von Standeserhöhungeti ihre Devise änderten. In den Wappenbeschreibungen werden die Devisen auf ver­268

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