Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 46. (1998)

KURZREITER, Johann: Österreich-Ungarn und die Kongofrage 1884–1885

Johann Kurzreiter flussen konnte3’. Tatsächlich wandelte sich im Verlauf der Kongokonferenz das Verhältnis Deutschlands zu Frankreich und Großbritannien. Die deutsch- französische Kolonialentente zerfiel, während die Beziehungen zwischen Berlin und London sich besserten. Österreich-Ungarn wurde dadurch insofern berührt als sich die Veränderungen in den europäischen Bündnissystemen 1886-87 anbahnten, die unter anderem zur Bildung der Mittelmeerentente zwischen Großbritannien, Italien und der Donaumonarchie führten. Da diese Mächtegruppierung auf eine Anregung Bismarcks zurückging, war die Verbesserung der deutsch-britischen Beziehungen eine Voraussetzung dafür* 40. Es war urspünglich die Absicht Bismarcks und der französischen Regierung, vor der eigentlichen Konferenz über die Kongofrage eine Vorkonferenz jener Mächte abzuhalten, die besondere Handels- und Kolonialinteressen in Zentralafrika hatten. Diese Mächte waren Deutschland, Frankreich, Großbritannien, die Niederlande, Belgien, Spanien, Portugal und die USA41. Österreich-Ungarn hätte ebenso wie Rußland und Italien zu jenen Mächten gehört, die aufgrund ihrer geringen Interessen im Kongogebiet nicht an der Vorkonferenz teilgenommen hätten. Da die italienische Regierung jedoch den Anspruch erhob, von Anfang an an den Beratungen über die Kongofrage teilzunehmen, wurde der Plan einer Vorkonferenz fallengelassen42. Parallel zur Kongokonferenz stellte sich für Österreich-Ungarn die Frage einer Anerkennung der Internationalen Kongogesellschaft als Subjekt des Völkerrechts. Die USA hatten bereits im April 1884 die Flagge der Kongogesellschaft als die einer „befreundeten Regierung“ anerkannt, Deutschland anerkannte am 8. November 1884 die Gesellschaft als einen „befreundeten Staat“43. König Leopold II. von Belgien richtete am 23.11.1884 ein eigenhändiges Schrei­ben an Kaiser Franz Joseph, in dem er bat, Österreich-Ungarn möge in gleicher oder ähnlicher Weise wie die USA und Deutschland die Internationale Kongogesellschaft formell anerkennen. Leopold pries die Gesellschaft bei dieser Gelegenheit als das „civilisatorische, allgemeine Handelsvortheile versprechende, und mehrfacher völ­kerrechtlicher Sanktionierung entgegengehende Werk Seiner Thätigkeit“44. Dem Wunsch des Königs wurde von österreichischer Seite entsprochen. Außenminister Kálnoky wies Botschafter Imre Graf Széchenyi in Berlin an, mit dem Generalsekre­tär der Kongogesellschaft, Oberst Strauch, der sich anläßlich der Konferenz in Ber­lin aufhielt, Verhandlungen über die völkerrechtliche Anerkennung aufzunehmen. Die Gründe des k. u. k. Außenministers für diese Entscheidung waren die Tatsache, daß die Bemühungen der Internationalen Kongogesellschaft zur Errichtung eines 35 HHStA PA III 178 Preußen Ha: Kongo-Frage 1885 Ilb: Kongo-Konferenz 1884, Kálnoky an den k. k. Ministerpräsidenten Graf Taaffe und den kgl. ung. Ministerpräsidenten Graf Tisza, 25. 10. 1884; Vortrag Kálnokys beim Kaiser 10. 11. 1884; Kálnoky an Botschafter Széchenyi in Berlin 13. 11. 1884. 40 Kurzreiter: Österreich-Ungarn und die Ägyptische Frage, S. 169-180. 41 HHStA PA III 178, Kálnoky an den k. u. k. Geschäftsträger in Berlin von Tavera 13. 10. 1884. 42 HHStA PA III 178, Bericht 49A-B des k. u. k. Geschäftsträgers in Rom von Rosty an Außenminister Kálnoky, 10. 10. 1884; Telegramm 52 von Tavera aus Berlin an Kálnoky 20. 10. 1884. 43 M c E w a n, Nineteenth-Century Africa, S. 219. 44 HHStA PA III 177, Bericht 54 des k. u. k. Botschafters in Brüssel Graf Chotek 23. 11. 1884. 76

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