Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 46. (1998)

ZEDINGER, Renate: Die „Niederländischen Pensionen“: Archivalien zur Geschichte der belgischen Emigration von 1794

Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 46/1998 - Rezensionen beschäftigt er sich mit der Rolle der Regierung Schwarzenberg sowie mit dem Ein­fluß des Fürsten Windischgrätz. Und schließlich unternimmt Gottsmann noch den Versuch, die Frage zu beantworten, ob die oktroyierte Märzverfassung und das Ge­meindegesetz das Kremsierer Verfassungswerk hätten hinreichend ersetzen können. Ausgehend von einer Situationsschilderung des österreichischen Parlamentarismus des Jahres 1848, wobei es um Wahl und Funktion des Reichstags ebenso geht wie um die Regierungsbildung unter Schwarzenberg und den Thronwechsel, wendet sich Gottsmann der Erörterung der Problemlösungskapazität des Kremsierer Reichstags punkto nationaler, sozialer und politischer Spannungen und Differenzen zu. Zum einen wird der Leser mit der Situation in einzelnen der Kronländer vertraut ge­macht, zum anderen werden ihm - eingebettet in den historischen Ablauf - die un­terschiedlichen Lösungskonzepte dargeboten; insbesondere das auf dem nationalen Prinzip beruhende Frantisek Palackys und das an der historischen Ländereinteilung festhaltende Kajetan Mayers. Durchgesetzt hat sich schließlich in den Diskussionen im Kremsierer Reichstag Mayers Konzept eines Föderativen Zentralismus, das schließlich die Basis für den sogenannten Kremsierer Entwurf bilden sollte. Die Annahme von Mayers Entwurf als Diskussionsgrundlage - Gottsmann bietet ihn im übrigen als Anhang zu seiner Arbeit (S. 122-133) - war bloß der Auftakt zu weiteren Verhandlungen seitens des Reichstages. Vor allem das Wahlrecht, aber auch die Kompetenzen der Landtage wurden eingehend debattiert und waren Streit­punkte unter den Abgeordneten der verschiedenen politischen Richtungen. Das Endprodukt all dieser Diskussionen, der Kremsierer Entwurf, sieht Gottsmann als Kompromiß, bei dem das betont föderalistische Prinzip im Zuge der Verhandlun­gen teils durch die Durchsetzung zentralistischer Vorstellungen, teils durch die Aufwertung der Kreise und Gemeinden eingeschränkt wurde. Im Hinblick auf das Kreiskonzept, dem der Vorzug vor der Einrichtung nationaler Kurien in der Landta­gen gegeben wurde, billigt Gottsmann dem Kremsierer Entwurf zwar zu, daß er „zu einer Entkrampfung im Verhältnis der Nationalitäten fuhren hätte können (S. 84), die schwelende nationale Frage sieht er aber hierdurch nicht einmal ansatzweise gelöst. Und weiters gibt er zu bedenken, daß es-seines Erachtens -auch minderhei­tenfreundlichere Lösungsmöglichkeiten gegeben hätte, und verweist hierbei auf die Kombinationsmöglichkeit von nationalen Kurien und Kreistagen bzw. auf die Ein­richtung nationaler Kurien in den Kreistagen. Soweit es die Rolle der Regierung Schwarzenberg anlangt, kommt Gottsmann nach Erörterung der prinzipiell unterschiedlichen Auffassungen von Reichstag und Regierung in so mancher Grundrechts- und Verfassungsfrage einerseits sowie der Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Regierung anderseits zu dem Schluß, daß Schwarzenberg von vornherein beabsichtigte, die oktroyierte Verfassung nicht zu verwirklichen. Unter diesen Voraussetzungen war schließlich auch Windischgrätz, auf den Schwarzenberg Rücksicht nehmen mußte, dem er aber nur scheinbar nach­gab, bereit, die von der Regierung ausgearbeitete Verfassung zu akzeptieren. In aller Kürze kommt Gottsmann abschließend zu seiner Untersuchung auch noch darauf zu sprechen, ob die oktroyierte Märzverfassung in Verbindung mit Stadions 527

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