Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 46. (1998)

RAUSCHER, Peter: Recht und Politik. Reichsjustiz und oberstrichterliches Amt des Kaisers im Spannungsfeld des preußisch-österreichischen Dualismus (1740–1785)

Recht und Politik Nach einer neuerlichen Verschlechterung der preußisch-österreichischen Bezie­hungen leitete auch Berlin eine Wende in der Reichspolitik ein und trat wieder an die Seite Hannovers. In dieser politischen Konstellation konnten zwar 1775 einige wichtige Maßnahmen zur finanziellen und personellen Besserstellung des Kammer­gerichts beschlossen werden, zu einer grundlegenden Reform kam es aber aufgrund der ständigen reichspolitischen Querelen nicht mehr. Für die protestantischen Füh­rungsmächte Preußen und Hannover gab es keinen Grund, die kaiserlichen Pläne zu unterstützen, da man an einem funktionierenden Reichskammergericht im Grunde ebenso wenig Interesse hatte wie an der Jurisdiktion des Reichshofrats. Der Kaiser, der schon nach kurzer Zeit enttäuscht vom Verlauf der Visitation war198, sah er­staunlich lange den Unterminierungen seiner Reformpläne durch Preußen und Han­nover zu, bevor er im Mai 1776 die Visitation für beendet erklären ließ. Das Ende der Reichskammergerichtsvisitation bedeutete auch den Abschluß der Bemühungen Josephs II., Kaisertum und hierarchische Reichsidee über eine Reform der obersten Gerichtsbarkeit zu reaktivieren. Aus seinem Scheitern zog er Konse­quenzen, indem er sich von einer Kaiserpolitik ab- und einer österreichischen Großmachtpolitik zuwandte. Dies war zweifellos ein Erfolg der preußischen Politik, die nun, nachdem sie ein Wiedererstarken eines habsburgischen Kaisertums verhin­dert hatte, daran gehen konnte, im eigenen Interesse das Reich gegen die österreichi­sche Großmacht zu instrumentalisieren. Aus dem lange Zeit gerade aufgrund seiner hierarchischen Struktur relativ stabilen Reich war nach der Erosion des kaiserlichen Einflusses und den gescheiterten justiz­politischen Reformen Josephs II. de facto ein von zwei ebenbürtigen Großmächten beherrschtes politisches System geworden. An dem sich daraus ergebenden Wider­spruch zwischen der politischen Realität des Dualismus und der weiterhin bestehen­den hierarchischen Reichsverfassung zerbrach dieses Staatsgebilde wenige Jahrzehn­te später unter dem Druck Napoleons. In dem Maß, in dem sich Joseph II. nach dem Scheitern der Reichskammerge­richtsvisitation von der Reichspolitik zurückzog und 1784 sogar erwog, die Kaiser­krone niederzulegen199, wandte sich Preußen mangels außenpolitischer Initiativen dem Reich zu200. Diese Wende in der preußischen Reichspolitik schlug sich nicht nur in der Krise um das Bayerische Erbe in den Jahren 1778/79 nieder, in deren Verlauf sich Preußen gegenüber dem Streben Josephs II. nach Erwerb des Kurfürstentums als So schrieb er in der oben erwähnten Denkschrift an Leopold über die Ablösung der ersten Deputations­klasse: „Der nächste Monat Mai dürfte hier eine Änderung bringen, da die zweite Klasse dann die erste ab­zulösen hätte. Doch das, obwohl auf die Gesetze gegründet, ist noch sehr umstritten, und es kann sein, daß diese neue Auseinandersetzung eine gute Gelegenheit abgeben wird, die ganze Visitation zu beenden, die viel Geld kostet, ohne etwas wert zu sein“ (zitiert nach Conrad : Verfassung, S. 171). 199 Aretin: Heiliges Römisches Reich. Bd. 1, S. 13. 200 Zu den außenpolitischen Konzepten Friedrichs II. nach dem Siebenjährigen Krieg siehe Hintze, Otto: Friedrich der Große nach dem Siebenjährigen Kriege und das Politische Testament von 1768. In: For­schungen zur Brandenburgischen und Preußischen Geschichte 32 (1920), S. 1-56, hier vor allem S. 16- 19, zu Friedrich II. und dem Reich: S. 21-23; Press, Volker: Friedrich der Große als Reichspolitiker. In: Duchhardt, Heinz (Hrsg.): Friedrich der Große, Franken und das Reich. Köln-Wien 1986 (Bayreuther historische Kolloquien 1), S. 25-56, hier S. 47-56. 305

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