Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 46. (1998)

RAUSCHER, Peter: Recht und Politik. Reichsjustiz und oberstrichterliches Amt des Kaisers im Spannungsfeld des preußisch-österreichischen Dualismus (1740–1785)

Recht und Politik Rechtsprechung der Reichsgerichte gewährleistete trotz deren zahlreichen strukturel­len Schwächen, die sie mit dem Reichstag teilten, neben der Regensburger Reichs­versammlung in hohem Maß den Zusammenhalt des Reichsganzen und stellte Mög­lichkeiten der rechtlichen Konfliktlösung bereit. Gerade deshalb waren sie immer wieder Mittelpunkt politischer Konflikte. Wie der Wiederaufstieg des Kaisertums nach 1648, an dem der Reichshofrat einen nicht unerheblichen Anteil hatte, zeigt, konnte der Einfluß auf ein Reichsgericht große reichspolitische Bedeutung erlangen. Darüber hinaus tangierte die Jurisdiktion der Reichsgerichte die politischen Interessen der Reichsstände selbst, sei es, daß sie ihnen die Möglichkeit gab, eine Urteilsexekution auszufuhren, sei es, daß ihre eige­nen territorialen oder reichspolitischen Interessen selbst direkt oder indirekt davon betroffen wurden. Der Umgang von Kaiser und Ständen mit der Reichsjustiz ist damit ein im höchsten Grad politischer. Eine Untersuchung der Reichsjustiz kann deshalb nicht nur Aufschlüsse über das soziale Gefüge des Reiches50 geben, oder anhand der mehr oder minder großen Un­abhängigkeit territorialer Gerichte als eine Art „Gradmesser für die Verfassungsver­hältnisse des Reiches“51 dienen, „da die Verfassung des Reiches weitgehend gleich­Otto - Conze, Werner - K o s e 11 e k, Reinhart [u. a], Bd. 1-8. Stuttgart 1972-1997, hier Bd. 5. Stutt­gart 1984, S. 475-482; Press, Volker: Die Krise des Dreißigjährigen Krieges und die Restauration des Westfalischen Friedens, ln: Hagenmaier, Monika -Holtz Sabine (Hrsg.): Krisenbewußtsein und Krisenbewältigung in der frühen Neuzeit/Crisis in early modern Europe. Festschrift für Hans-Christoph Rublack. Frankfurt am Main-Bem-New York-Paris 1992, S. 61-72, hier S. 68 f.; zur Reichspublizistik siehe Stolleis, Michael: Geschichte des öffentlichen Rechts in Deutschland. Bd. 1-2. München 1988— 1992. Erster Band: Reichspublizistik und Policeywissenschaft 1600-1800. Stolleis, Michael (Hrsg.): Staatsdenker in der frühen Neuzeit. München 3. Aufl. 1995; Roeck, Bernd: Reichssystem und Reichs­herkommen. Die Diskussion über die Staatlichkeit des Reiches in der politischen Publizistik des 17. und 18. Jahrhunderts. Stuttgart 1984 (Veröffentlichungen des Instituts für Europäische Geschichte Mainz, Abt. Universalgeschichte 112); zur Diskussion über die Verfassung des Reiches in der Reichspublizistik Mohnhaupt, Heinz: Verfassung I. Konstitution, Status, Leges fundamentales von der Antike bis zur Aufklärung. In: Mohnhaupt, Heinz-Grimm, Dieter: Verfassung. Zur Geschichte des Begriffs von der Antike bis zur Gegenwart. Berlin 1995 (Schriften zur Verfassungsgeschichte 47), S. 1-99, hier S. 66- 75, S. 78-88. 50 Siehe dazu vor allem die Untersuchungen von Jahns, Sigrid: Die Assessoren des Reichskammergerichts in Wetzlar. Wetzlar 1986 (Schriftenreihe der Gesellschaft für Reichskammergerichtsforschung, Heft 2); Jahns, Sigrid: Juristen im Alten Reich. Das richterliche Personal des Reichskammergerichts 1648-1806. Bericht über ein Forschungsvorhaben. In: Diestelkamp, Bernhard (Hrsg.): Forschungen aus Akten des Reichskammergerichts. Köln-Wien 1984 (Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im alten Reich 14), S. 1-40; Jahns, Sigrid: Die Personalverfassung des Reichskammergerichts unter An­passungsdruck - Lösungen im Spannungsfeld zwischen Modernität und Überalterung. In: Diestel­kamp, Bernhard (Hrsg.): Das Reichskammergericht in der deutschen Geschichte. Stand der Forschung, Forschungsperspektiven. Köln-Wien 1990 (Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im al­ten Reich 21), S. 59-109; Jahns, Sigrid: Durchgangsposten oder Lebensstellung? Das Kammerge- richtsassessorat in den Karriereverläufen frühneuzeitlicher Juristen. In: Battenberg- Ranieri (Hrsg.): Zentraljustiz, S. 271-309; Jahns, Sigrid: Der Aufstieg in die juristische Funktionselite des Al­ten Reiches. In: Schulze, Winfried (Hrsg.): Ständische Gesellschaft und soziale Mobilität. München 1988 (Schriften des Historischen Kollegs, Kolloquien 12), S. 353-387. Jahns’ Forschungen erscheinen demnächst zusammenfassend unter dem Titel: Das Kammergericht und seine Richter. Verfassung und So­zialstruktur eines höchsten Gerichtes im Alten Reich (Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbar­keit im alten Reich 26). 51 Weitzel: Appellation, S. 5. 277

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